Ausschreibung der Werkbeiträge 2019
Ab sofort können sich städtische Kulturschaffende um einen Werkbeitrag 2019 der Stadt St. Gallen bewerben.

Ab sofort können sich städtische Kulturschaffende um einen Werkbeitrag 2019 der Stadt St. Gallen bewerben. Eingaben müssen elektronisch per E-Mail erfolgen. Arbeitsproben können zusätzlich per Post eingereicht werden. Eingabefrist ist der 25. Februar 2019.
Die Stadt St. Gallen schreibt für das Jahr 2019 sechs Werkbeiträge für kulturelles Schaffen aus. Die Beiträge sollen die Entwicklung und Ausarbeitung neuer, anspruchsvoller Projekte ermöglichen. Zur Bewerbung eingeladen sind Kulturschaffende aus sämtlichen Sparten und Bereichen der Kultur, die in St. Gallen ihren Wohnsitz haben. Zugelassen sind auch Personen, die früher in der Stadt wohnten, sich jedoch zu Ausbildungszwecken auswärts aufhalten. Gruppen können berücksichtigt werden, wenn die Mehrheit der Mitglieder in der Stadt wohnhaft ist.
Eine vollständige Eingabe muss elektronisch per E-Mail erfolgen. Künstlerische Belege wie Arbeitsproben können zusätzlich auf dem Postweg bei der Dienstelle Kulturförderung eingereicht werden. Die Kommission für Kulturförderung beurteilt die eingegangenen Gesuche und legt dem Stadtrat eine Empfehlung für die Vergabe der Werkbeiträge vor. Absagen werden nicht begründet.
Neben der Beschreibung des Projekts, das mit einem Werkbeitrag ausgezeichnet werden soll, ist eine Dokumentation einzureichen, die Angaben über die künstlerische Ausbildung der beteiligten Personen und deren bisheriges künstlerisches Schaffen enthält. Es handelt sich dabei um Informationen wie Werkabbildungen, Ausstellungslisten, Konzerte, frühere Theater- oder Tanzaufführungen, Atelieraufenthalte, veröffentlichte Bücher, CDs, Texte und ähnliches.
Die Bewerbungen sind bis spätestens 25. Februar 2019 an die Dienststelle Kulturförderung, Rathaus, 9001 St. Gallen, einzureichen.