Aus den Verhandlungen der Standeskommission
Die Standeskommission veröffentlicht die neusten Entschiede aus den Verhandlungen für die Gemeinde Appenzell Innerrhoden.

Neuer Leiter der Verkehrs- und Einsatzpolizei
Die Standeskommission hat Bruno Romano als Leiter der Verkehrs- und Einsatzpolizei der Kantonspolizei gewählt. Der Neugewählte wird seine Stelle am 1. Juni 2019 antreten.
Als Nachfolger von Thomas Zimmermann hat die Standeskommission Bruno Romano aus Volketswil als Leiter der Verkehrs- und Einsatzpolizei der Kantonspolizei Appenzell I.Rh. gewählt. Bruno Romano begann seine polizeiliche Laufbahn bei der Stadtpolizei Luzern. Danach war er unter anderem als Chef der Regionalpolizei Aargau Süd und als stellvertretender Kommandant der Bahnpolizei tätig. Derzeit ist er Polizeichef von Männedorf/Oetwil am See. Bruno Romano wird die vollzeitliche Führungsposition im Rang eines Polizeileutnants der Kantonspolizei Appenzell I.Rh. am 1. Juni 2019 antreten.
Pensenänderung beim Altersheim Torfnest
Die Standeskommission hat das Pensum von Nicole Stocker, die als Fachangestellte Gesund-heit im Altersheim Torfnest arbeitet, auf den 1. April 2019 von 60% auf 80% erhöht. Damit wird eine durch eine Kündigung und durch gesundheitlich bedingte Ausfälle entstandene Verknappung der personellen Ressourcen im Pflegebereich aufgefangen.
Befristete Anstellung auf dem Betreibungs- und Konkursamt Appenzell
Pascal Fässler wird im kommenden Sommer die kaufmännische Lehre bei der kantonalen Verwaltung abschliessen. In Anschluss daran wird er befristet auf ein Jahr im Betreibungs- und Konkursamt mit einem Pensum von 100% angestellt. Mit dieser Anstellung sollen Pendenzen abgebaut werden können, die wegen steigender Fallzahlen und personellen Engpässen entstanden sind.
Stellungnahme zu einem Bundesgesetz über die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung
Die Standeskommission ist mit wesentlichen Teilen des neuen Gesetzes einverstanden. Nicht unterstützen kann sie die Regelung, dass die Mitglieder des Hochschulrats unabhängig sein müssen. Sie befürchtet, dass damit die nötige Nähe des Instituts zu den Kantonen nicht mehr gewährleistet wäre.
Die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung ist das Kompetenzzentrum des Bundes für die Aus- und Weiterbildung von Berufsbildungsverantwortlichen, für die Berufsentwicklung, die Berufsbildungsforschung sowie die internationale Berufsbildungszusammenarbeit. Die Hochschule wurde am 1. Januar 2007 als autonomes Institut gegründet. Die gesetzliche Regelung dazu findet sich heute im Berufsbildungsgesetz des Bundes. Künftig sollen die Organisation der Schule und die Positionierung in der Hochschullandschaft in einem eigenständigen Gesetz gere-gelt werden, dem Gesetz über die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung. Die Neuregelung bietet Anlass, Bereinigungen im Verhältnis zur Bundesverfassung und zur Verordnungsebene vorzunehmen.
Die Standeskommission ist mit wesentlichen Teilen des neuen Gesetzes einverstanden. Eine Ausnahme bildet die darin verlangte Unabhängigkeit des Hochschulrats. In Anbetracht ihrer Zu-ständigkeiten in der Berufsbildung ist es für die Kantone wichtig, in der Hochschule weiterhin einen Partner zu haben, der in der Berufsbildung verankert ist und der auf ihre Anliegen eingeht. Ob dies mit der Vorgabe, dass die Mitglieder des Hochschulrats «unabhängig» sein müssen, gewährleistet ist, erscheint der Standeskommission fraglich. Die heutige Bestimmung, welche die Ratsmitglieder als Expertinnen und Experten definiert, erlaubt eher die nötige Nähe des Instituts zu den wichtigsten Kunden und Partnern, zu denen die Kantone gehören.
Stellungnahme zu den multimodalen Mobilitätsdienstleistungen
Die Standeskommission sieht die Notwendigkeit einer Förderung der multimodalen Mobilitätsdienstleistungen. Ihr fehlt in der Vorlage aber eine kritische Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken der Öffnung der Daten- und Vertriebssysteme der bestehenden Unternehmen des öffentlichen Verkehrs.
Die Digitalisierung ermöglicht es, unterschiedliche Verkehrsmittel wie Taxi, öffentlicher Verkehr, Auto oder Mietvelo einfacher, gezielter und individueller zu beanspruchen. Der Kunde kann künftig multimodale Mobilitätsdienstleistungen mit einem Klick buchen und kaufen. Die Multimodalität im Verkehr kann dazu beitragen, das Gesamtverkehrssystem zu optimieren. Die Entwicklung solcher Angebote ist aber aktuell noch eingeschränkt durch die mangelhafte Zugänglichkeit zu Daten und Vertriebssystemen. Privaten fehlt damit die nötige Rechts- und Investitionssicherheit, um in Innovationen zu investieren. Der Bund will derartige Hemmnisse gezielt abbauen und die Weiterentwicklung von multimodalen Angeboten im Verkehr unterstützen. Um die Einbindung des öffentlichen Verkehrs als Schlüsselelement sicherzustellen, sollen künftig auch externe Mobili-tätsvermittler unter bestimmten Bedingungen Tickets für den öffentlichen Verkehr verkaufen können. Ausserdem will der Bund auch die Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch die Un-ternehmen den aktuellen Bedürfnissen der Branche und der Kundschaft angleichen.
Die Standeskommission hält die Vorlage für notwendig, um multimodale Mobilitätsdienstleistungen zu fördern und für mehr Investitionssicherheit zu sorgen. Sie teilt die Auffassung, dass dem öffentlichen Verkehr innerhalb eines multimodalen Verkehrssystems eine wichtige Schnittstellenfunktion zukommt.
Gleichzeitig erscheint ihr eine Anpassung der Vorlage unabdingbar. Der Standeskommission fehlt beispielsweise eine kritische Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken der Öffnung der Daten- und Vertriebssysteme der bestehenden Unternehmen des öffentlichen Verkehrs. Die Folgen sind noch zu wenig abschätzbar. Zudem verpflichtet die vorgesehene Gesetzesänderung zwar öffentliche Unternehmen zur Öffnung ihrer Daten- und Vertriebsstrukturen, für die übrigen Mobilitätsanbieter sind jedoch lediglich Anreize vorgesehen. Diese Ungleichbehandlung kann dazu führen, dass der Grundsatz der Reziprozität untergraben wird. Problematisch ist dieser Umstand nicht zuletzt deshalb, weil die Vorlage nicht verhindert, dass externe Mobilitätsanbieter untereinander Exklusivverträge abschliessen. Solche Unternehmen würden damit nicht nur vom Zugang zum Vertrieb des öffentlichen Verkehrs profitieren, sondern könnten sich gleichzeitig die exklusive Zusammenarbeit mit anderen Mobilitätsunternehmen (z.B. Carsharing oder Taxibetriebe) sichern. Solche Absprachen hätten eine massive Marktverzerrung zur Folge und müssen deshalb zwingend untersagt bleiben.






