Aus dem Gemeinderat
Das Sanierungsprojekt für den Goldachfluss ist im Abschnitt Süd noch immer nicht ausgeführt.

Das Projekt soll nun reduziert werden und neu bei der Haldenmühlebrücke enden. Der Gemeinderat hat zur Überarbeitung des Auflageprojektes die notwendigen Ingenieurarbeiten vergeben. Für den Goldachfluss wurde nach dem Hochwasser vom 1. September 2002 ein Hochwasserschutz- und Sanierungsprojekt ausgearbeitet und in die drei Abschnitte «Süd», «Mitte» und «Nord» aufgeteilt. Im Jahre 2005 erfolgte für die drei Projektabschnitte die öffentliche Auflage. Während die Sanierungen in den Abschnitten «Mitte» und «Nord» in der Zwischenzeit ausgeführt sind, läuft für den Projektteil «Süd» noch immer ein Rechtsmittelverfahren.
Das Hochwasser vom 2. September 2017 hat gezeigt, dass die Anlagen der SAK immer noch stark gefährdet sind. Diverse Abrissstellen verlangen nach Sofortmassnahmen. Auch der Fussballplatz Dammweg liegt weiterhin im Gefahrenbereich. Das Wasser breitete sich im vergangenen September bis über den Absperrzaun des Trainingsplatzes aus.
Um die Blockade zu lösen, planen Kanton und Gemeinde, den Abschnitt «Süd» aufzuteilen. Das ursprüngliche Projekt würde dabei auf die Massnahmen im Abschnitt zwischen der Brücke Haldenmühle und dem Wehr Bruggmühle reduziert. Auf die Massnahmen zwischen dem Ausgang des Goldacher Tobels und der Brücke Haldenmühle würde verzichtet. Um das Auflageprojekt entsprechend zu überarbeiten hat der Gemeinderat der Projektverfasserin, der Wälli AG Ingenieure, einen Ingenieurauftrag erteilt. Die Kosten belaufen sich auf CHF 85'000.00. Hinzu kommen CHF 18'500.00 für Baugrunduntersuchungen.
Die Arbeitsvergabe ist mit den kantonalen Behörden abgesprochen.
Zentrumsüberbauung muss nochmals vor den
Gemeinderat
Ein Oblicht, das wenige Zentimeter über das Flachdach hinausragt, gab den Ausschlag, dass das Verwaltungsgericht die Beschwerde eines benachbarten Grundeigentümers gutgeheissen und die Baubewilligung des Gemeinderates für die Zentrumsüberbauung aufgehoben hat.
Mit Entscheid vom 26. September 2017 erteilte der Gemeinderat die Baubewilligung für die Zentrumsüberbauung auf den Liegenschaften rund um das Restaurant Schäfli. Gleichzeitig wies er die Einsprache eines benachbarten Grundeigentümers ab.
Dieser wehrte sich mit Rekurs beim Baudepartement. Die kantonale Behörde schützte den Entscheid des Gemeinderates und wies den Rekurs am 17. September 2018 ab. Dagegen erhob der Rekurrent Beschwerde beim Verwaltungsgericht.
Völlig überraschend hiess das Verwaltungsgericht die Beschwerde nun in einem einzigen Punkt gut. Es urteilte, dass die Oblichter auf dem Flachdach keine technisch bedingten Aufbauten seien, welche gemäss Baureglement die Gebäudehöhe überschreiten dürften. Die Oblichter ragen wenige Zentimeter über das Flachdach. Die viel höheren Absturzsicherungen, die Abluftkamine sowie die Rauch- und Wärmeabzugsvorrichtungen erfüllen hingegen die Voraussetzungen und dürfen über das Flachdach reichen.
Die Oblichter sind schon alleine wegen der zulässigen Brüstung für niemanden einsehbar. Der Gemeinderat hätte sich deshalb gewünscht, dass das Verwaltungsgericht diesen unbedeutenden "Mangel" in einer Auflage zur Baubewilligung behoben hätte. Das Gericht entschied jedoch anders und hob die Baubewilligung wegen dieses Details komplett auf. Damit steht das Verfahren wieder auf Gemeindeebene. Gegen eine neue Baubewilligung ohne das Flachdach überragende Oblichter stehen in der Folge wieder alle Rechtsmittel offen, was erneut zu jahrelangen Verzögerungen führen könnte.






