GC vermisst seine eigenen Aktienzertifikate

Im Amtsblatt des Kantons Zürich publiziert GC einen Aufruf: Es werden Aktienzertifikate vermisst! Interims-Präsident András Gurovits klärt auf.

Weiss jemand, wo die beiden vermissten Aktienzertifikate von GC sind? - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Aktienzertifikate im Nennwert von 35'295,70 Franken werden bei GC vermisst.
  • Via dem Amtsblatt des Kantons Zürich sucht der Verein die Wertpapiere.
  • Interims-Präsident András Gurovits erklärt, warum das juristisch notwendig ist.

Bei den Grasshoppers ist derzeit vieles im Unklaren: Welche Spieler tragen in der neuen Saison den Heugümper auf der Brust? Wie läuft die Zusammenarbeit mit den chinesischen Besitzern weiter? Immerhin: Am Freitag wurde Contini-Nachfolger Bruno Berner als neuer Trainer vermeldet.

Zuvor taucht im Amtblatt des Kantons Zürich ein Aufruf auf, in dem der Rekordmeister zwei Aktienzertifikate sucht. Nanu? Warum vermisst GC denn jetzt auch Wertpapiere?

Die beiden Zertifikate betreffen je 352'957 Namenaktien und haben beide einen Nennwert von 35'295,70 Franken. «Die aufgeführten Wertpapiere und anderen Titel werden vermisst», schreiben die Hoppers.

«Die unbekannten Inhaber oder Gläubiger werden hiermit aufgefordert, die erwähnten Titel innert der angegebenen Auskündungsfrist (6 Monate) der Kantonsstelle vorzulegen, respektive, sich zu melden», so GC weiter. Andernfalls würden diese für kraftlos erklärt werden.

Interims-Präsident András Gurovits klärt auf

Vermisste Wertpapiere? Nau.ch fragt bei GC-Interimspräsident András Gurovits nach. «Es handelt sich um zwei Aktienzertifikate, die der Grasshopper Fussball Stiftung gehören. Diese können bei der Aufbewahrungsstelle (Treuhänder) nicht mehr gefunden werden», klärt Gurovits auf.

András Gurovits ist derzeit Interims-Präsident bei GC. - keystone

«Die Grasshopper Fussball Stiftung ist die Minderheitsaktionärin der Grasshopper Fussball AG. Um die Aktienzertifikate neu herausgeben zu können, müssen die bisherigen zwei Zertifikate kraftlos erklärt werden», so Gurovits weiter.

Und bevor diese Kraftloserklärung erfolgen kann, muss dies im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert werden. «Dies ist der im Gesetz für solche Fälle vorgesehene Prozess», so Gurovits weiter. Und er kann die Fans beruhigen: «Vor allem hat die Grasshopper Fussball AG mit diesem Prozess nichts zu tun.»