Nutzung des öffentlichen Untergrunds wird klarer geregelt

Keystone-SDA Regional
Keystone-SDA Regional

Bern,

Im Kanton Bern wird die Nutzung des öffentlichen Untergrundes klarer geregelt. Der Grosse Rat hat am Dienstag das revidierte Bergregalgesetz diskussionslos verabschiedet.

Eine Berner Flagge weht über dem Ratshaus im Wind.
Eine Berner Flagge weht über dem Ratshaus im Wind. - Keystone

Das Bergregal bezieht sich auf das Recht zum Abbau mineralischer Rohstoffe wie Erdöl, Erdgas, Kohle, Uran, Erze sowie Edelmetalle. Das Gesetz regelt auch die Nutzung der Erdwärme aus tiefen Erdschichten aus mehr als 500 Metern Tiefe.

Für die Nutzung des öffentlichen Untergrundes braucht es neu eine Konzession. Wollen mehrere Interessierte im gleichen Gebiet den öffentlichen Untergrund nutzen, so erteilt der Kanton demjenigen die Konzession, dessen Vorhaben dem öffentlichen Wohl in grösserem Masse dient. Für die Sondernutzung ist eine Abgabe zu bezahlen.

Ähnliche Regelungen über die Nutzung des öffentlichen Untergrunds kennen die Kantone Aargau und Luzern. Oberirdischer Abbau von Kies gilt nicht als Nutzung des öffentlichen Untergrunds. Der oberirdische Abbau von Steinen und Erden wird deshalb vom geänderten Bergregalgesetz weiterhin nicht erfasst.

Die Gesetzesrevision passierte die zweite Lesung mit ein paar redaktionellen Änderungen in der Schlussabstimmung mit 133 zu 0 Stimmen.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Fuchs
241 Interaktionen
Mitten in der Stadt
Marko Kovic Kolumne
365 Interaktionen
Marko Kovic

MEHR AUS STADT BERN

Linkin Park
24 Interaktionen
Krankes Bandmitglied
Kollektivstrafen YB
3 Interaktionen
Sektorensperre
Andrea de Meuron
1 Interaktionen
Bern
Hauptgebäude Universität Bern
1 Interaktionen
Sonnengezeiten