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Verzugszins soll an die Marktzinssätze angepasst werden

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Bern,

Der Nationalrat will den Verzugszinssatz von heute fünf Prozent an die allgemeine Entwicklung der Marktzinssätze anbinden und damit variabel ausgestalten.

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Der Nationalrat spricht sich dagegen aus, die Arbeitsverhältnisse des Bundespersonals dem Obligationenrecht für Privatangestellte zu unterstellen. (Archivbild) - keystone

Der Nationalrat gab am Mittwoch einer entsprechenden parlamentarischen Initiative von Fabio Regazzi (Mitte/TI) Folge. Der fixe Verzugszinssatz von 5 Prozent, der weit über den Marktzinsen liege, stelle für viele Unternehmen eine starke finanzielle Zusatzbelastung dar, begründete Regazzi im Jahr 2016 seine Motion, als er sie eingereicht hatte.

Betroffen seien insbesondere Betriebe, die sich bereits in finanziellen Schwierigkeiten befänden.

Nationalrat will Verzugszins anpassen

Dieser Vorstoss sei interessant, weil er in einer Tiefpreiszinszeit eingereicht worden sei, als er zu 100 Prozent Gültigkeit gehabt habe, und auch heute in einem Hochzinsumfeld noch seine Berechtigung habe, sagte Kommissionssprecher Mathias Bregy (Mitte/VS). Der neue Zinssatz soll sich aus dem über drei Monate aufgezinsten Saron (dem durchschnittlichen Zinssatz, zu dem sich Geschäftsbanken über Nacht gegenseitig Geld ausleihen) und einem Zuschlag von 2 Prozentpunkten zusammensetzen.

Eine Minderheit um Beat Flach (GLP/AG) fand die neue Regelung zu kompliziert. Das sei für die KMU schlicht und einfach nicht anwendbar. Ausserdem sei sie nicht nötig. Als die Vorlage eingereicht worden sei, sei die Zinssituation «verrückt» gewesen. Mittlerweile habe sie sich «komplett normalisiert». Auch die SVP sprach sich gegen die Vorlage aus.

Bundesrat will beim bestehenden Zins bleiben

Anders die SP, die Grünen, die Mitte und die FDP. Natürlich sei ein fixer Verzugszins einfacher, sagte Christian Lüscher (FDP/GE) im Namen etwa der FDP. Aber in anderen Fällen gebe es ja auch Anpassungen, die Unternehmen kämen damit gut zurecht. Ausserdem würden die Interessen von Gläubigern und Schuldnern mit der neuen Regelung ausgewogen behandelt.

Der Bundesrat wollte derweil beim bestehenden Zins bleiben. Dieser solle einen gewissen Druck ausüben, damit die Schulden rasch zurückbezahlt würden, sagte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider. Die Senkung des Satzes sende ein falsches Signal an die Schuldnerinnen und Schuldner.

Das Geschäft geht an den Ständerat.

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