Tabaksteuer auf E-Zigaretten: Bundesrat plant Gesetzesrevision

Der Bundesrat möchte eine Tabaksteuer auf E-Zigaretten einführen. Die damit generierten Mehreinnahmen sollen in die AHV und IV fliessen.

Der Bundesrat möchte mittels Teilrevision des Tabaksteuergesetzes eine Tabaksteuer auf E-Zigaretten einführen. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat eine Botschaft zur Teilrevision des Tabaksteuergesetzes verabschiedet.
  • Die Revision soll eine Tabaksteuer auf E-Zigaretten ermöglichen.
  • Es sollen 13,8 Millionen Franken eingenommen werden, um die AHV zu subventionieren.

Der Bundesrat hat eine Botschaft zur Teilrevision des Tabaksteuergesetzes verabschiedet. Damit könnte beim Kauf von E-Zigaretten in Zukunft eine Tabaksteuer anfallen.

Wie der Bundesrat mitteilt, soll die Tabaksteuer auf E-Zigaretten tiefer angesetzt werden, als bei herkömmlichen Tabakwaren. Damit möchte der Bund der geringeren Schädlichkeit von E-Zigaretten Rechnung tragen.

Konkret soll der Steuersatz bei wiederverwertbaren E-Zigaretten zwanzig Rappen pro Milliliter nikotinhaltige Flüssigkeit betragen. Bei E-Zigaretten zum Einmalgebrauch beträgt der vorgeschlagene Steuersatz einen Franken pro Milliliter Flüssigkeit – unabhängig vom Nikotingehalt.

Tabaksteuer bei E-Zigaretten tief angelegt

Die Steuersätze bei wiederverwendbaren E-Zigaretten seien bewusst tief angelegt worden, schrieb der Bundesrat in seiner Mitteilung. Aufhörwillige Raucherinnen und Raucher sollten nicht davon abgehalten werden, die E-Zigarette als mögliches Ausstiegsmittel zu verwenden. Demgegenüber solle die höhere Besteuerung von Einweg-E-Zigaretten insbesondere beim Jugendschutz ihre Wirkung zeigen.

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Der Bundesrat rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 13,8 Millionen Franken. Diese sollen zweckgebunden für die Mitfinanzierung der AHV und IV verwendet werden.