Immunität von SVP-Glarner soll aufgehoben werden

Im Wahlkampf 2023 teilte SVP-Nationalrat Andreas Glarner ein KI-Fake-Video von Sibel Arslan. Nun könnte er seine Immunität verlieren.

Andreas Glarner
Nationalrat Andreas Glarner (SVP-AG) begibt sich zum Aufzug nach seiner Anhörung vor der Immunitätskommission des Nationalrates (IK-N), am Freitag, 2. Mai 2025, im Bundeshaus in Bern. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Während des Wahlkampfs 2023 teilte Andreas Glarner ein Deepfake-Video von Sibel Arslan.
  • Am Freitag fand die Anhörung vor der Immunitätskommission des Nationalrats statt.
  • Diese entschied: Die Staatsanwaltschaft soll gegen Glarner ermitteln dürfen.

SVP-Nationalrat Andreas Glarner veröffentlichte im Wahlkampf 2023 ein Deepfake-Video von Grünen-Politikerin Sibel Arslan. Jetzt drohen ihm Konsequenzen.

Die Immunitätskommission des Nationalrats hat einen Entscheid zugunsten und einen gegen den Glarner getroffen. Im Fall des mit künstlicher Intelligenz generierten Internetvideos soll gegen den SVP-Nationalrat ermittelt werden dürfen.

Staatsanwaltschaft soll ermitteln dürfen

Die Kommission findet, dass die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten AG im Fall des von Glarner geteilten Videos tätig werden darf.

In diesem Video machte die grüne Basler Nationalrätin Sibel Arslan angeblich Werbung für die SVP und deren Ausschaffungspraxis. Arslan zeigte in der Folge Glarner an.

sibel arslan
Sibel Arslan (Grüne) ist Basler Nationalrätin. - keystone

Die Immunitätskommisison kam zum Schluss, das Interesse des Opfers und die Schwere der Straftat sei höher zu gewichten als die Meinungsäusserungsfreiheit im Rahmen von Wahlkampagnen. Das teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Der Fall geht nun noch an die Rechtskommission des Ständerats.

Nicht aufheben will die Kommission aber die Immunität von Glarner im Fall eines Beitrags von ihm auf der Kurznachrichtenplattform X. In diesem Beitrag ging es um den Islam.

Kommentare

User #3172 (nicht angemeldet)

Ich finde das Video lustig. Vor allem ist es ja mit KI gekennzeichnet. Mein Gott, es weiss ja jeder dass die Arslan niemals sowas sagen würde. Ein bisschen mehr Humor würde dem Bundeshaus sehr sehr guttun!

User #1954 (nicht angemeldet)

Man darf einen Politiker 'Gaga-Rechtsextremist' nennen, doch ein Politiker darf kein lustiges Fake-Video mit KI generieren? ALLE haben gewusst, dass es ein Fake ist; es diente lediglich der Belustigung - nicht über die Person notabene. Ich verstehe, wenn Frau Arslan damit nicht happy ist/war, aber sie hätte Grösse gezeigt, wenn sie einfach darüber gelacht hätte. Nun, ich bin gespannt, wie das Urteil ausfällt. Aber es müsste eigentlich klar sein.

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