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ID-Pflicht am Postschalter für Einzahlungen ab 15'000 Franken

Keystone-SDA
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Bern,

Bei Überweisungen von Geld am Postschalter wird künftig ab einer Summe von 15'000 Franken die Identität überprüft.

Postschalter
Eine Mitarbeiterin der Post. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer am Postschalter über 15'000 Franken überweist muss ab jetzt die ID zeigen.
  • Die tiefere Schwelle bei den Bargeldtransaktionen schlug die Finanzmarktaufsicht vor.

Bei Überweisungen von Geld am Postschalter wird künftig ab einer Summe von 15'000 Franken die Identität überprüft. Der Ständerat hat am Mittwoch eine Motion aus dem Nationalrat abgelehnt, der bei 25'000 Franken bleiben wollte.

Die tiefere Schwelle bei den Bargeldtransaktionen schlug die Finanzmarktaufsicht (Finma) vor. Der Bundesrat begrüsst diesen Schritt. Der Nationalrat wollte bei 25'000 Franken bleiben und verabschiedete eine entsprechende Motion.

Im Ständerat war man sich einig, dass die Senkung des Betrags zweckmässig sei. Finanzminister Ueli Mauer erklärte, dass diese Regelung nur sehr wenige Leute betreffe, in sehr wenigen Fällen.

In erster Linie geht es um Überweisungen am Postschalter in der Höhe von 15'000 bis 25'000 Franken. Betroffen ist in der Folge nur ein sehr geringer Anteil aller Transaktionen im schweizerischen Zahlungsverkehrssystem (rund 0,012 Prozent).

Der Vorstoss aus dem Nationalrat hat sich mit dem Entscheid des Ständerats erledigt.

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