Maha Vajiralongkor darf trotz Airline-Pleite nach Zürich fliegen

Alle Flugzeuge der Thai Airways in Zürich stehen am Boden. Doch für einen wird eine Ausnahme gemacht: Skandal-König Maha Vajiralongkor fliegt trotz Insolvenz.

Thai-König Rama X. und Königin Suthida. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Thailands Skandal-König fliegt trotz Airline-Pleite von Zürich nach Bangkok und retour.
  • Für den Royal machen die Thailänder eine Ausnahme.

Extrawurst für Thailands Skandal-König Maha Vajiralongkor (67), auch bekannt als Rama X.!

Maha Vajiralongkorn, auch Rama X. genannt, ist König von Thailand. - dpa

Mitte Juni traf die Corona-Krise die thailändische Fluggesellschaft Thai Airways hart – sie musste Insolvenz anmelden.

Ein Flugzeug der Thai Airways startet in Zürich. - Keystone

Wegen der Corona-Pandemie sind alle Flüge nach Europa bis Ende Juli gestrichen. Ein finanzielles Desaster für die Airline – die meisten Flugzeuge stehen deshalb am Boden.

Doch für einen wird eine Ausnahme gemacht: Rama X wird nach wie vor von Zürich nach Bangkok und retour geflogen.

Leere Flugzeuge für Rama X.

Wie das Internetportal «Travel Inside» weiss, flog der Monarch am Sonntag von der Schweiz nach Bangkok. Dies, um an einer religiösen Zeremonie teilzunehmen. Dann am Dienstag wurde er wieder zurückgeflogen.

Thai-Köni Maha Vajiralongkorn. - Keystone

Und es kommt noch dreister: Weil ihre Majestät jegliche Ansteckung mit Covid-19 vermeiden will, blieben die Flugzeuge auf dem Rückweg jeweils komplett leer.

Ein Flugzeug landet am Flughafen Zürich. - Keystone

Dies ist nicht das erste Mal, dass für den 67-Jährigen eine Ausnahme gemacht wird. Bereits im April flog er trotz Thai-Quarantäne nach Engelberg OW, um seine Suthida (41) zu besuchen.

König Maha Vajiralongkorn von Thailand und Königin Suthida. - dpa

Diese lässt es sich jeweils im Hotel Waldegg gut gehen, während ihr Gatte in einem Bayern-Hotel wilde Sexpartys feiert.

Das Hotel Waldegg in Engelberg OW. - Nau.ch

Für die Thai-Royals gelten also auch in Krisenzeiten andere Gesetzte als für die Normalsterblichen.