Zürcher Verwaltungsgericht pfeift Pädagogische Hochschule zurück
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die Pädagogische Hochschule (PH) des Kantons Zürich zurückgepfiffen.

Die PH wollte einer angehenden Lehrerin verbieten, ihren Praxisteil im Kanton Aargau zu machen. Doch das war gemäss Urteil nicht rechtens.
Die Studentin absolviert aktuell in Zürich die Quereinsteiger-Ausbildung zur Primarlehrerin.
Als sie ankündigte, ihre praktische Ausbildung aber lieber in einem Aargauer statt in einem Zürcher Schulhaus zu absolvieren, verbot ihr dies die PH.
Studentin darf ihren Praxisteil im Aargau absolvieren
Die Studentin rekurrierte bis vor Verwaltungsgericht und erhielt nun Recht.
Die Lehrtätigkeit im Aargau zu verbieten, sei unverhältnismässig, schreibt das Gericht in seinem kürzlich publizierten Urteil. Der Entscheid ist rechtskräftig.
Die Studentin darf ihren Praxisteil somit im Aargau absolvieren und erhält von der PH zudem 1500 Franken für ihre Auslagen.