Kommission sagt Nein zur Krankenkassen-Initiative der SVP
Der Zürcher Kantonsrat soll die Gerechtigkeitsinitiative der SVP ablehnen: Die geforderte Erhöhung des Steuerabzugs für die Krankenkassenprämien würde zu einem hohen Steuerausfall führen, begründet die zuständige Kommission ihre ablehnende Haltung.

Der Zürcher Kantonsrat soll die Gerechtigkeitsinitiative der SVP ablehnen: Die geforderte Erhöhung des Steuerabzugs für die Krankenkassenprämien würde zu einem hohen Steuerausfall führen, begründet die zuständige Kommission ihre ablehnende Haltung.
Die SVP fordert, dass Ehepaare in ihrer Steuererklärung künftig 7200 Franken für die Krankenkassen-Prämien abziehen dürfen. Heute liegt die Limite bei 5200 Franken. Für Ledige soll der Abzug von 2600 auf 3600 Franken steigen. Mit der Erhöhung des Abzugs um 1000 Franken pro Erwachsenem soll der Mittelstand entlastet werden.
Den Zürcher Gemeinden und dem Kanton würden dadurch Steuern in Höhe von je 150 Millionen Franken entgehen, hält die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) nach ihrer Beratung fest. Angesichts der finanziellen Herausforderungen in den nächste Jahren seien derartige Ertragsausfälle nicht vertretbar.
Die Kommission beantragt deshalb dem Kantonsrat klar mit 11 zu 4 Stimmen die SVP-Initiative abzulehnen, wie sie am Donnerstag mitteilte. Eine Mehrheit spricht sich aber für den Gegenvorschlag des Regierungsrates aus, mit dem «die Höchstabzüge moderat erhöht» werden sollen. Der Maximalabzug würde für Ledige von 2600 auf 2900 Franken steigen, für Verheiratete von 5200 auf 5800 Franken.
Bei einem steuerbaren Einkommen zwischen 80'000 und 120'000 Franken würde sich mit dem Gegenvorschlag gemäss Modellrechnungen die jährliche Belastung um 62 Franken (Alleinstehende) bis 115 Franken (Ehepaar mit zwei Kindern) reduzieren. Bei Gemeinden und Kanton würden Steuerausfälle in Höhe von je 45 Millionen Franken entstehen.
Über die SVP-Initiative und den Gegenvorschlag wird als Nächstes der Kantonsrat befinden.