Zuger Kulturschaffende erhalten keine temporäre Existenzsicherung

Selbständigerwerbende und freischaffende Kulturschaffende im Kanton Zug erhalten keine temporären Existenzsicherung, wie es die SP wünschte. Der Kantonsrat hat es in seiner Sitzung vom Donnerstag abgelehnt, mit einer solchen Massnahme die negativen Auswirkungen der Coronakrise abzufedern.

Kulturschaffende
2024 war jede zweite Kulturschaffende Person in der Schweiz teilzeitbeschäftigt. (Symbolbild) - keystone

Die SP-Fraktion hatte in einer Motion den Regierungsrat beauftragen wollen, eine Härtefallmassnahme für Kulturschaffende im Kanton Zug vorzulegen. Diesem Ansinnen machte der Kantonsrat mit 51 zu 19 Stimmen einen Strich durch die Rechnung.

Maximal 3840 Franken monatlich hätten etwa Schauspielerinnen, bildende Künstler oder Musikerinnen für die ab November 2020 bis zum Auslaufen der anderen Härtefallprogramme des Kantons Zug erhalten sollen. Die vorberatende Staatswirtschaftskommission war der Meinung, dass es bereits genügend Instrumente gebe, um die Betroffenen zu unterstützen.

Unterstützung erfuhr die Motion ausschliesslich auf linker Seite. Hart sei es für Kulturschaffende, die keine feste Anstellung hätten, oder die eine Pensenreduktion hinnehmen mussten, sagte Luzian Franzini (ALG). Auch Ausfallentschädigungen würden dieser Branche nach einem Jahr ohne Aufträge nicht mehr viel helfen.

CVP, FDP und SVP waren gegen eine Erheblicherklärung. Sie lehnten ein garantiertes Grundeinkommen für eine Branche ab, während alle anderen Gesuche stellen müssten. Brigitte Wenzin Widmer (SVP) sagte, es gelte zu verhindern, dass «die Etatisten auf den letzten Metern dieser Pandemie ihren Schuh in die Tür halten können».

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