Winterthurer Stadtrat wählt Maximal-Variante beim Mehrwertausgleich
Wie schon der Zürcher will nun auch der Winterthurer Stadtrat bei der Festlegung der Mehrwertabgabe den vom Kanton vorgegebenen Spielraum voll ausnutzen. Er beantragt, den Abgabesatz bei Auf- und Umzonungen auf 40 Prozent festzulegen. Darüber entscheiden wird der Gemeinderat.

Auf kantonaler Ebene tritt das Gesetz über den Mehrwertausgleich auf 2021 in Kraft. Die Gemeinden haben bei der kommunalen Ausgestaltung einen gewissen Spielraum, insbesondere beim Abgabesatz. Angewendet wird dieser kantonal einheitlich auf den um 100’000 Franken reduzierten Mehrwert.
Mit einem Abgabesatz von 40 Prozent geht der Winterthurer Stadtrat an die vom Kanton festgesetzte Obergrenze, wie er am Freitag mitteilte. Keine Abgabe leisten sollen Eigentümer von kleinen Grundstücken bis 1200 Quadratmetern Grösse. Dieser Wert entspricht der kantonalen Untergrenze.
Nicht berücksichtigt hat der Stadtrat den Einwand des Hauseigentümerverbandes Region Winterthur, den dieser im öffentlichen Mitwirkungsverfahren einbrachte. Dieser beantragte auf die geplante Festsetzung eines kommunalen Mehrwertausgleichs ganz zu verzichten oder diesen auf maximal 20 Prozent festzusetzen.
In der bisherigen Praxis der Stadt Winterthur sei ein Ausgleich in der Grössenordnung von 35 bis 40 Prozent jeweils vertraglich gesichert worden, schrieb dazu der Stadtrat. Deshalb wäre in seinen Augen eine Abgabe von nur 20 Prozent «viel zu tief» angesetzt.
Um- und Aufzonungen hätten für Grundeigentümer erhebliche Mehrwerte zur Folge. Gleichzeitig würden oft erhebliche Kosten für die Erschliessung und andere öffentliche Infrastrukturen entstehen. Diese sollen nicht einseitig durch die öffentliche Hand getragen werden, betonte die Stadtregierung.
Vielmehr sollen die Kosten von denjenigen mitgetragen werden, die durch Auf- und Umzonungen von einem Planungsvorteil profitieren: Eigentümern deren Grundstücke an Wert gewinnen.
Die Vorlage geht nun an den Gemeinderat. Er wird entscheiden, ob die Bau- und Zonenordnung (BZO) tatsächlich mit der Maximalabgabe von 40 Prozent ausgestattet wird oder ob der Mehrwertausgleich eigentümerfreundlicher gestaltet werden soll.