Kaltbrunn sperrt vorübergehend den Kanalweg
Zum Schutz von gefährdeten Vogelarten während der Brutzeit ist der Kanalweg in Kaltbrunn ab 19. April 2022 zeitweise nicht nutzbar.

Der Gemeinderat hat entschieden, als Artenförderungsmassnahme den oberen und den unteren Kanalweg nördlich des Steinenbachs temporär und wiederkehrend zu sperren. Die Sperrung betrifft den Abschnitt zwischen der Böschbrücke und dem Rotfarbsteg an der Gemeindegrenze zu Uznach.
Zusammen mit einer Nachpflanzung von Kurzhecken dient die Massnahme dem Schutz und der Wiederansiedlung des seltenen und potenziell gefährdeten Schwarzkehlchens, welches entlang des Steinenbachs brütet. Der beliebte Dammweg südlich des Steinenbachs ist von der Sperrung nicht betroffen und bleibt offen.
Gegen die Anordnung des Fussgänger-Verbots kann bis am 2. Mai 2022 beim Sicherheits- und Justizdepartement St. Gallen Rekurs erhoben werden. Die Artenschutzmassnahmen sind mit der Perimeterunternehmung Steinenbach sowie der Gemeinde Uznach koordiniert.
Bei unbenütztem Ablauf der Rekursfrist wird die Signalisation angebracht. Die Sperrung gilt dann jährlich wiederkehrend im Zeitraum März bis August.