Oberdorfstrasse – Baukosten leicht höher

Gemeinde Zuzwil SG
Gemeinde Zuzwil SG

Bern Nord,

Die Bürgerschaft hat an der Bürgerversammlung vom März 2018 der Sanierung der Oberdorfstrasse zugestimmt

Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild

Die Bürgerschaft hat an der Bürgerversammlung vom März 2018 der Sanierung der Oberdorfstrasse, Abschnitt Lenterstrasse bis Gemeindegrenze Wuppenau, zugestimmt und einen Kredit von 940‘000 Franken genehmigt. Die Sanierung der Strasse konnte im Herbst 2018 abgeschlossen werden. Im Beisein des beauftragten Unternehmers, Zani Strassenbau AG, der Bauleitung, Brühwiler AG Bauingenieure und Planer, des Tiefbauamtes des Kantons Thurgau sowie des Gemeindepräsidenten fand die Bauabnahme statt. An dieser wurden keine wesentlichen Mängel festgestellt. Das Bauwerk ist abgeschlossen und darf als gelungen bezeichnet werden.

Kostenüberschreitung

Der bewilligte Kredit beträgt gemäss den Beschlüssen der Bürgerschaft von Ende März 2017 und Ende März 2018 gesamthaft 940‘000 Franken. Die Bauabrechnung weist total Kosten von rund 980‘600 Franken auf. Dies ergibt eine Kostenüberschreitung von etwa 40‘600 Franken oder rund 4,3 Prozent.

Begründete Mehrkosten

Gegenüber dem Kostenvoranschlag wurden Mehrkosten von rund 63‘000 Franken ausgewiesen. Diese werden mit einem Mehrverbrauch im Bereich des Belags, der Sanierung und des teilweisen Ersatzes von Einlaufschächten aufgrund des schlechten Zustandes, den zusätzlichen Belagsaufbrüchen infolge Anpassung und der Sanierung der Schächte sowie den höheren Kosten des Geometers begründet.

Hangrutsch

Für die Instandstellung des Hangrutsches vom Februar 2018 sind Kosten von über 70‘000 Franken angefallen. Diese wurden der Laufenden Rechnung belastet.

Garantiearbeiten

In diesem Sommer werden kleine Garantiearbeiten am Deckbelag vorgenommen.

Bauabrechnung bewilligt

Der Gemeinderat hat die Bauabrechnung für die Strassensanierung genehmigt. Für die ausgewiesenen Mehrkosten von rund 40‘600 Franken wurde ein Nachtragskredit gemäss den Bestimmungen der Gemeindeordnung bewilligt.

 

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