Der Hafen Lachen soll saniert werden
Sobald die Baubewilligung vorliegt, will die Stadt Thun die Anlage sanieren. Baustart ist im Spätherbst geplant. Zum Saisonbeginn im Frühling 2020 soll die neue Anlage in Betrieb genommen werden.

Die Stadt Thun ist Eigentümerin und Betreiberin der Hafenanlage Lachen. Der Hafen erfüllt nicht nur eine wichtige Funktion für die privaten Bootsbesitzerinnen und -besitzer, sondern verströmt das Ferienflair einer Marina und ist damit eine wichtige Visitenkarte Thuns als Stadt am Wasser.
Da die Anlage nicht mehr den heutigen Anforderungen, Bedürfnissen und Standards entspricht, will die Stadt sie sanieren. Der Stadtrat hat 2018 einen Kredit von 780'000 Franken bewilligt.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 2,6 Millionen Franken. Nun liegt das Sanierungsprojekt vor und soll im kommenden Winter realisiert werden.
Das Baugesuch wird in diesen Tagen publiziert.
Das Angebot und der Komfort der Anlage sollen verbessert werden
In den vergangenen Monaten hat die Stadt Thun das Sanierungsprojekt optimiert und wichtige Anliegen der Bootsbesitzerinnen und -besitzer berücksichtigt. Der Komfort der Anlage wird gesteigert und Synergien mit der bestehenden Infrastruktur im Hafen sollen künftig besser genutzt werden.
Das Projekt sieht den Ersatz der Schwimmsteganlage in der bisherigen Ausrichtung vor. Die neuen Stege verfügen über flexible Bootsplatzbreiten und Anbindmöglichkeiten und werden mit Strom- und Wasseranschlüssen ausgestattet.
Zudem soll die bestehende Einwasserungsrampe ertüchtigt werden. Im Bereich Kanalmatte im Strandbad wird ein neuer Bootssteg mit 24 Plätzen und einer Servicestelle mit Fäkalienabsauganlage und Frischwasserbezugsmöglichkeit erstellt.
Neue Anlage soll im Frühling 2020 in Betrieb genommen werden
Sobald die Baubewilligung vorliegt, startet die Stadt mit der fünfmonatigen Sanierung. Ziel ist es, die Anlage im kommenden Winter zu sanieren und im Frühling 2020 wieder in Betrieb zu nehmen.
Die Bootsplätze vermietet weiterhin das Amt für Bildung und Sport. Alle Bootsplätze werden den bisherigen Mieterinnen und Mietern neu zugeteilt.