Therwil

Therwil ruft zum Rückschnitt der Vegetation am Wegrand auf

Nau.ch Lokal
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Leimental,

Wie die Gemeinde Therwil mitteilt, sollen die Einwohner den Frühherbst nutzen, um ihre Bepflanzung am Wegrand zurückzuschneiden.

Die Ortschaft Therwil im Leimental.
Die Ortschaft Therwil im Leimental. - Nau.ch / Werner Rolli

Hecken, Sträucher und Bäume können in das Lichtraumprofil von Strassen und Wegen wachsen.

Sie engen dann den Strassenraum ein, behindern die Sicht oder verdecken die Strassenbeleuchtung.

Durch diese Umstände können Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.

Pflanzen und Gartenanlagen entlang von Strassen und Trottoirs dürfen die Verkehrssicherheit und das ungestörte Passieren nicht beeinträchtigen.

Die vorgeschriebenen Abstände müssen eingehalten werden

Die Wirkung der öffentlichen Beleuchtung und die Sicht auf Strassensignale, Strassentafeln und Hausnummern müssen gewährleistet sein.

An öffentlichen Strassen dürfen überhängende Äste und Zweige bis auf eine Höhe von 4,50 Meter und bei öffentlichen Trottoirs bis auf eine Höhe von 2,50 Meter nicht über die Parzellengrenze hinausragen und sind zurückzuschneiden.

Bei der öffentlichen Beleuchtung ist beidseitig eine Breite von je fünf Meter freizuhalten.

Im Interesse der Sicherheit und zur Vorbeugung von Unfällen fordert die Gemeinde hiermit alle Gartenbesitzer höflich auf, ihre Gehölzpflanzen entlang von Strassen und Wegen den Vorschriften entsprechend zurückzuschneiden.

Das beste Jahreszeit für den Rückschnitt ist der Frühherbst

Optimal erfolgt der Rückschnitt jetzt im Frühherbst. Einen Teil der Äste kann man nutzen, um an geeigneten Stellen im Garten Haufen aufzuschichten.

So hilft man zahlreichen Tierarten, Unterschlupf- und Überwinterungsmöglichkeiten zu finden.

Bitte auch daran denken, dass der Rückschnitt im Frühjahr (ab März) verboten ist, um Nester von Vögeln und andere Kinderstuben von Kleintieren nicht zu zerstören oder freizulegen.

Der Werkhof führt keine privaten Arbeiten aus

Die Gemeinde nimmt periodisch Kontrollen im öffentlichen Raum vor und lässt den Betroffenen eine Aufforderung zum Rückschnitt zukommen.

Bei Nichtbeachtung vorstehend genannter Regeln innert einer angemessenen Frist kann der Gemeinderat diese Massnahme auf Kosten der Eigentümerschaft vornehmen lassen.

Für Beratungen über Pflegemassnahmen oder für den Rückschnitt von Bäumen wendet man sich bitte an eine Gartenbaufirma. Der Werkhof führt keine privaten Arbeiten aus.

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