Ettingen über Massnahmen gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe

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Leimental,

Wie die Gemeinde Ettingen berichtet, werden Massnahmen gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe aufgrund eines am 23. November 2021 festgestellten Falls getroffen.

Dorfbrunnen an der Hauptstrasse in Ettingen.
Dorfbrunnen an der Hauptstrasse in Ettingen. - Nau.ch / Werner Rolli

Im Zürcher Unterland wurde am 23. November 2021 bei einer Geflügel-Hobbyhaltung ein Fall von Vogelgrippe (Aviäre Influenza Subtyp H5N1) festgestellt.

Zur Verhinderung eines Eintrages der Seuche in weitere Geflügelhaltungen haben die Kantone zusammen mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) präventive Massnahmen umgesetzt.

Das Virus ist hochansteckend für Geflügel, nach heutigen Erkenntnissen jedoch nicht auf den Menschen übertragbar. Seit Ende Oktober haben die Fälle von Vogelgrippe (Aviäre Influenza) bei wildlebenden Wasservögeln in Europa stark zugenommen.

Hobbyhaltung mit Hühnern und Wasservögeln

Der Fall in einer Hobbyhaltung mit Hühnern und Wasservögeln im Zürcher Unterland im Gebiet des Rheins ist nun der erste in der Schweiz. Das grösste Übertragungsrisiko bei Hausgeflügel ist der direkte Kontakt zu wildlebenden Wasservögeln.

Diese können das Virus ohne erkennbare Anzeichen in sich tragen. Derzeit treffen wildlebende Wasservögel auch an unseren Gewässern zur Überwinterung ein. Daher sind vorbeugende Massnahmen in der ganzen Schweiz wichtig. Jeder Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln ist zu verhindern.

Präventive Massnahme

Um ein Übergreifen der Seuche von Wildvögeln auf Hausgeflügel zu verhindern, hat das BLV eine Notverordnung erlassen: Seit Montag, 29. November 2021, werden als präventive Massnahme die Uferstreifen im Abstand von 1 bzw. 3 Kilometern um alle grossen Gewässer im Schweizer Mittelland zu sogenannten Kontroll- und Beobachtungsgebieten.

Im Kanton Basel-Landschaft betrifft dies die Ufergebiete der entlang des Rheins liegenden Gemeinden Allschwil, Augst, Binningen, Birsfelden, Füllinsdorf, Giebenach, Münchenstein, Muttenz sowie Pratteln.

Für die Eindämmung der Vogelgrippe ist es wichtig, dass der Bund sowie die kantonalen Veterinärdienste alle Geflügelbetriebe kennen. Seit dem 1. Januar 2010 ist deshalb die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch.

Dies gilt auch für Hobbyhaltungen. Geflügelhalter, die ihr Geflügel noch nicht gemeldet haben, werden daher aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen.

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