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Kurzarbeit: Luzerner Parlament gegen kantonale Lösung

Keystone-SDA Regional
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Sursee,

Der Kanton Luzern weitet die Kurzarbeitsentschädigung für Personen mit kleinem Einkommen nicht aus. Die vom Bund beschlossenen Massnahmen zugunsten von Personen mit einem Bruttoeinkommen von unter 4340 Franken seien ausreichend, befand der Kantonsrat am Dienstag.

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Blick auf die Reuss und die Kapellbrücke in Luzern. - Keystone

Der Kanton Luzern weitet die Kurzarbeitsentschädigung für Personen mit kleinem Einkommen nicht aus. Die vom Bund beschlossenen Massnahmen zugunsten von Personen mit einem Bruttoeinkommen von unter 4340 Franken seien ausreichend, befand der Kantonsrat am Dienstag.

Das Parlament lehnte ein dringliches Postulat von Jörg Meyer (SP) mit 80 zu 30 Stimmen ab. Meyer verlangte, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen von 3470 Franken bis 4000 Franken für die ausgefallenen Arbeitsstunden zu 100 Prozent entschädigt werden. Normalerweise beträgt die Entschädigung 80 Prozent.

Meyer sagte, die Kurzarbeitsentschädigung sei ein Konstrukt aus einer vergangenen Zeit. In der Pandemie gehe es nicht mehr um eine saisonale oder temporärer Überbrückung, es gehe um einen Dauerzustand. Zudem sei der Arbeitsmarkt, etwa in der Gastronomie, eingefroren. Die Menschen mit tiefen Einkommen dürften nicht in die Sozialhilfe geschickt werden.

Der Regierungsrat verwies darauf, dass der Bund zugunsten der Kleinverdienerinnen und -verdiener, die wegen der Coronakrise kurzarbeiten müssen, bereits Massnahmen ergriffen habe. Wer weniger als 3470 Franken verdiene, erhalte 100 Prozent. Wer zwischen 3470 Franken und 4340 Franken verdiene, erhalte abgestuft nach der Höhe des Lohnes zwischen 100 und 80 Prozent.

Für die bürgerlichen Fraktionen ist diese vom Bund beschlossene Ausweitung ausreichend. Franz Räber (FDP) sagte, Ziel der Kurzarbeitsentschädigung sei es, den Arbeitsplatz zu erhalten. Sie sei eben keine Sozialhilfe, die nach dem Bedarf ausgerichtet werde. Hans Lipp (CVP) verwies auf zusätzliche Schulden, die Luzern bei der von Meyer vorgeschlagenen Lösung machen würde. Diese müssten später mit Steuergeldern zurückgezahlt werden.

Chancenlos war auch ein gleichzeitig behandeltes Postulat von Jonas Heeb (Grüne). Heeb verlangte, dass die Ausfallentschädigung für Selbständigerwerbende mit tiefen Einkommen von 80 auf 100 Prozent aufgestockt werde.

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