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Nidwaldner Regierung will Ausnahmeregelung für besonders Begabte

Keystone-SDA Regional
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Nidwalden,

Nidwaldner Schülerinnen und Schüler, die musisch oder sportlich besonders begabt sind, sollen schon nach der zweiten statt dritten Orientierungsklasse an ein spezialisiertes Gymnasium wechseln können. Der Regierungsrat unterstützt ein entsprechendes Postulat.

Im Thurgau werden lernschwache Jugendliche für die Berufswelt vorbereitet.
Im Thurgau werden lernschwache Jugendliche für die Berufswelt vorbereitet. - dpa

Die Landratsmitglieder Astrid von Büren (Mitte) und Klaus Reinhard (FDP) begründen ihren Vorstoss damit, dass mit einer Ausnahmeregelung die Karriere besonders begabter Jugendlicher unterstützt werden könnte.

Der Regierungsrat ist bereit, die Forderung des Postulats umzusetzen, sofern auch der Landrat ihr zustimmt, wie er am Donnerstag mitteilte. Er geht davon aus, dass jährlich ein bis drei Nidwaldner Jugendliche von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen könnten. Möglich wäre etwa ein Übertritt an die Sport- und Musikklasse der Kantonsschule Alpenquai in Luzern.

Zur Umsetzung des Postulats müsste die Mittelschulverordnung geändert werden. Gemäss der geltenden Regelung ist ein Übertritt ans Gymnasium nur nach der Primarschule und nach der dritten Klasse der Orientierungsschule möglich.

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