Ersatzwahl für ein Mitglied der Schulpflege für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022

Gemeinde Oetwil am See
Gemeinde Oetwil am See

Stäfa,

Der Bezirksrat hat Sumru Senn auf ihr Gesuch hin als Mitglied der Schulpflege per 30. April 2019 entlassen

Symbolbild
Symbolbild - Gemeinde Sempach

Der Bezirksrat hat Sumru Senn auf ihr Gesuch hin als Mitglied der Schulpflege per 30. April 2019 entlassen. Für den vakanten Sitz ist daher eine Ersatzwahl für den Rest der Amtszeit 2018 – 2022 vorzunehmen. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Oetwil am See hat. In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung sowie des Gesetzes über die politischen Rechte sind bis 8. Juli 2019 Wahlvorschläge beim Gemeinderat Oetwil am See einzureichen. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und genauer Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Vorschläge und Unterschriften, zu denen diese Angaben fehlen, sind ungültig. Auf Wahlvorschlägen sind die Vorgeschlagenen mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort anzugeben. Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von sieben Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge zurückgezogen, aber auch neue eingereicht werden. Der Gemeinderat erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte erfüllt sind. Sofern die Voraussetzungen fehlen, wird eine Urnenwahl durchgeführt.

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