Wollerau: Gebührenordnung für das Langzeitparkieren angenommen

Gemeinde Wollerau
Gemeinde Wollerau

March-Höfe,

Die Stimmbevölkerung hat das Sachgeschäft «Gebührenordnung der Gemeinde Wollerau für das Langzeitparkieren» mit 69,6 Prozent Ja-Stimmen angenommen.

Das Dorf Wollerau.
Das Dorf Wollerau. - Nau.ch / jpix.ch

Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2018 ist beim Langzeitparkieren auf öffentlichem Grund eine Gebühr zu erheben. Dazu fehlte in Wollerau bisher eine vom Bürger genehmigte Rechtsgrundlage.

Diese hat die Wollerauer Stimmbevölkerung an diesem Abstimmungssonntag mit einem deutlichen Ja zur «Gebührenordnung der Gemeinde Wollerau für das Langzeitparkieren» nun geschaffen. Mit der mit 1631 Ja-Stimmen zu 713-Nein-Stimmen genehmigten Gebührenordnung werden die Rahmenbedingungen für das Langzeitparkieren gesetzt. Diese können auf alle Parkplätze angewendet werden, welche auf öffentlichem Grund liegen und von der Gemeinde Wollerau bewirtschaftet werden.

Mit der Gebührenordnung wird die Basis für die Anpassung des Parkplatzreglements aus dem Jahr 2006 (Stand August 2020) geschaffen. Im zu überarbeitenden Reglement wird zu definieren sein, welche Parkplätze künftig für Langzeitparkierer gegen eine Benutzungsgebühr zur Verfügung stehen sollen. Im Reglement sind auch die genauen Zeitfenster der Tages- und der Nachtzeit festzulegen und zu definieren, wer Parkkarten beziehen kann.

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