Schlieren: Befahrungs- und Parkierverbot auf der Pischte 52
Es wurde eine Vorübergehende Verkehrsanordnung auf der Pischte 52 in Schlieren erteilt.

Wie die Gemeinde Schlieren berichtet, ist auf der gesamten Pischte 52 das Befahren und Parkieren verboten. Dies wird mit den Signalen Nr. 2.13 und 2.50 beschildert. Die Zusatztafel wird wie folgt geändert: »Zufahrt für Anwohner zu privaten Abstellplätzen, Güterumschlag, Anrainer sowie Berechtigte mit Bewilligung der Stadtpolizei erlaubt«.
Zuwiderhandlungen gegen die signalisierte Verkehrsanordnung haben ein Strafverfahren wegen Verletzung der Verkehrsregeln Art. 27 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 90 SVG zur Folge.