Obwalden

Obwaldner Oberstaatsanwältin ging wegen Aufsichtsbeschwerde

Keystone-SDA Regional
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Obwalden,

Der Fall der ehemaligen Obwaldner Oberstaatsanwältin, die im vergangenen Jahr zurücktrat, hat am Freitag im Kantonsrat für Fragen gesorgt. Gegen sie war eine Aufsichtsbeschwerde eingegangen, deshalb habe sie gekündigt.

esther omlin
Die Obwaldner Oberstaatsanwältin Esther Omlin trat per Ende des Amtsjahres 2018/2019 zurück. - sda - PD

Der Rat genehmigte den Amtsbericht über die Rechtspflege zwar einstimmig. Dass der Rücktritt von Oberstaatsanwältin Esther Omlin darin nur in einem Satz erwähnt wurde, nachdem dieser für Schlagzeilen gesorgt hatte, veranlasste Guido Cotter (SP) zu einer Nachfrage im Parlament.

Omlin war 15 Jahre bei der Staatsanwaltschaft Obwalden, davon acht Jahre als Oberstaatsanwältin. Nach Unstimmigkeiten im Team waren gegen sie eine Strafanzeige und eine Aufsichtsbeschwerde eingegangen.

«Es ist schon erstaunlich, dass Angestellte der Staatsanwaltschaft Anzeige und Aufsichtsbeschwerde gegen ihre Chefin erheben», sagte Cotter. Wer 1 und 1 zusammenzählen könne, habe gemerkt, dass der Abgang der Oberstaatsanwältin mit der Aufsichtsbeschwerde zusammenhängen müsse. Er verlangte von der Rechtspflegekommission Ausführungen zu den Vorgängen.

Kommissionpräsident Albert Sigrist (SVP) sagte, Konsequenz der Beschwerde sei es gewesen, dass die Oberstaatsanwältin gekündigt habe. «Es sind Sachen passiert, die wir hier an der Öffentlichkeit nicht sagen dürfen.» Die Kommission hätte viel öffentlich diskutieren können, aber sie sei ans Amtsgeheimnis gebunden.

Und man haben auch gesehen, dass die Betroffenen nach dem Abgang gut weitergearbeitet hätten. «Es hätte nichts gebracht, von aussen noch mehr Druck auszuüben.» Sigrist wies darauf hin, dass das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen sei. Hier gelte nach wie vor die Unschuldsvermutung.

Das Total der Pendenzen bei der Staatsanwaltschaft liege trotz der eingetretenen Vakanz bei der Oberstaatsanwaltes ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres. Die Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaft sei weiterhin aufmerksam zu beobachten.

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