In Oberkulm fanden stille Wahlen für 2022/2025 statt
Wie die Gemeinde Oberkulm berichtet, wurden am 26. August 2021 die vorgeschlagenen Kandidaten in stiller Wahl gewählt.

Innerhalb der ordentlichen Anmeldefrist bis am Freitag, 13. August 2021, um 12 Uhr, sind folgende Anmeldungen eingegangen: für die Finanzkommission (5 Sitze) – 3 Kandidaten, für die Steuerkommission (3 Sitze) – 3 Kandidaten, Ersatzmitglied Steuerkommission (1 Sitz) – 1 Kandidat, Stimmzähler / Wahlbüro (2 Sitze) – 2 Kandidaten, Stimmzähler Ersatzmitglieder / Wahlbüro (4 Sitze) – 3 Kandidaten.
Falls weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten vorgeschlagen werden, als zu wählen sind, wird gemäss § 30a GPR eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt.
Innerhalb der Nachmeldefrist bis am Dienstag, den 24. August 2021, um 12 Uhr, sind folgende Anmeldungen eingegangen: Finanzkommission – 2 Kandidaten, Stimmzähler Ersatzmitglieder / Wahlbüro – 1 Kandidat.
Ordentliche Urnenwahl am 26. September 2021
Da die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, wurden die Vorgeschlagenen gestützt auf § 30a Abs. 2 GPR am 26. August 2021 vom Wahlbüro in stiller Wahl gewählt. Dadurch erübrigt sich für die genannten Behörden ein Urnenwahlgang.
Die ordentliche Urnenwahl für 5 Mitglieder des Gemeinderates, Gemeindeammann sowie Vizeammann findet am 26. September 2021 statt.
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. GPR) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung einer Wahl sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.