Waltenschwill erinnert an die Steuererklärung 2021

Bis zum 31. März 2022 müssen unselbständige und bis zum 30. Juni 2022 müssen selbstständig Erwerbende ihre Steuererklärung in Waltenschwil abgeben.

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Frauen kommen bei vielen Steuererklärungen immer erst an zweiter Stelle. (Symbolbild) - keystone

In diesen Tagen wird die Steuererklärung 2021 verschickt. Die Software EasyTax 2021 steht ab sofort auf der Website des Kantonalen Steueramts zum Download bereit; die EasyTax-CD wird nicht mehr produziert und bereitgestellt.

Unselbstständig Erwerbende sowie Rentner müssen die Steuererklärung bis 31. März 2022 abgeben, selbstständig Erwerbende und Landwirte bis 30. Juni 2022.

Es kann eine Fristerstreckung beantragt werden

Eine Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung kann über Webseite des Kantons beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird die zehn-stellige Adressnummer und der sieben-stellige Code benötigt. Diese Angaben befinden sich auf dem zugestellten Umschlagbogen.

Um eine effiziente Eingangsbewirtschaftung der Steuererklärungen gewährleisten zu können, sind folgende Hinweise beim Einreichen zu beachten: Keine doppelseitigen EasyTax-Ausdrucke, keine Bostitches, Büroklammern verwenden; wenn möglich nur Belegkopien einreichen; die Originalbelege werden nach dem Einlesen vernichtet und folglich nicht mehr retourniert.

Bei Fragen steht das Steueramt Waltenschwil zur Verfügung.

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