Meisterschwanden informiert zur Drittmeldepflicht der Vermieter

Meisterschwanden informiert, wann Untervermietungen meldepflichtig sind.

Unterkunftsvermittler im Internet wie Airbnb haben das Vermieten an Urlauber und Geschäftsreisende einfach gemacht. Foto: Ingo Wagner
Unterkunftsvermittler im Internet wie Airbnb haben das Vermieten an Urlauber und Geschäftsreisende einfach gemacht. Foto: Ingo Wagner - dpa-infocom GmbH

Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermieterverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinander folgende Monate oder drei Monate innerhalb eine Jahres Logis geben, sind gemäss Paragraph zehn Absatz eins RMG (Register- und Meldegesetz, in Kraft seit 1. Mai 2009) verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen innert 14 Tagen der Einwohnerdienste zu melden.

Es sind auch Adressänderungen innerhalb eines Gebäudes meldepflichtig. Die Meldung kann auch online erfolgen, weitere Informationen gibt es auf der Homepage.

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