Meisterschwanden erinnert an die fristgerechte Steuererklärung
Die Gemeinde Meisterschwanden erinnert an die Mahngebühren für nicht fristgerecht eingereichte Steuererklärungen.

Sollte es Bürgern von Meisterschwanden nicht möglich sein, die Steuererklärung fristgerecht auszufüllen, kann für diese gebührenfrei ein Fristerstreckungsgesuch bei der Abteilung Steuern eingereicht werden. Weitere Informationen hierzu sind auf der Homepage der Gemeinde zu finden.
Für eine nicht fristgerechte Steuererklärung gleten folgende Mahngebühren fakturiert:
Erste Mahnung Steuererklärung 35 Franken; Zweite Mahnung Steuererklärung 50 Franken; Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch und definitiv) 35 Franken; Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch und definitiv) 100 Franken.