Lenzburger Gastronomen steht öffentlicher Raum zur Verfügung

Stadt Lenzburg
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Lenzburg,

Der Lenzburger Stadtrat stellt auch 2022 den Gastrobetrieben in der Altstadt öffentlichen Raum zur Verfügung, verzichtet aber auf den Gebührenerlass.

Die Altstadt in Lenzburg.
Die Altstadt in Lenzburg. - Nau.ch

Der Stadtrat von Lenzburg stellt den Gastrobetrieben in der Altstadt weiterhin zusätzlichen öffentlichen Raum zur Verfügung. Gleichzeitig verzichtet er aber auf die Weiterführung des Gebührenerlasses.

Somit richten sich die Gebühren ab 1. Januar 2022 wieder nach den vertraglichen Vereinbarungen, welche vor den coronabedingten Massnahmen für Gastrobetriebe galten.

Aufgrund der bundesrechtlichen oder kantonalen Vorgaben und Einschränkungen für Gastrobetriebe gibt der Stadtrat im Grundsatz auch die bereits bestimmten Erweiterungsflächen für die Gastrobetriebe auf öffentlichem Grund, wie bereits 2020 und 2021, auch für 2022 wieder frei, um den benötigten zusätzlichen Raum für die Einhaltung des nötigen Abstandes unter den Gästen sicherzustellen.

Auf die Weiterführung des Gebührenerlasses wird verzichtet

Der Stadtrat verzichtet allerdings ab dem Jahr 2022 auf die Weiterführung des Gebührenerlasses für die vertraglich vereinbarte Benützung des öffentlichen Grundes. Die Erhebung der Gebühr richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung.

Für den zusätzlichen Raum wird weiterhin keine Gebühr erhoben. Der zuständige Ressortvorsteher Andreas Schmid begründet die Anpassung wie folgt:

«Die Einhaltung von zusätzlichem Abstand schränkt Gastro-Betriebe weiterhin ein. Hier kann die Stadt weiterhin Hand bieten. Die zusätzliche wirtschaftsfördernde Massnahme durch den Gebührenerlass ist mit Blick auf andere Gastro-Betriebe und Branchen, die in gleicher Weise von Einschränkungen betroffen sind, nicht mehr gerechtfertigt.»

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