Köniz: Doppelte Zusage bei kommunalen Vorlagen
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Köniz haben den beiden kommunalen Vorlagen zugestimmt.

Die Änderung der Gemeindeordnung (Instrument einer befristeten Steuererhöhung) wurde mit 52,7 % Ja-Stimmen angenommen. Die Übernahme von Baurechten und Mietverträgen an der Sägestrasse 65–69 erhielt 66,8 % Ja-Stimmen.
Die Könizerinnen und Könizer sagen Ja zum neuen Instrument der befristeten Steuererhöhung. Sie haben der Änderung der Gemeindeordnung und damit der Anpassung der Kompetenzregelung bei Erhöhungen der Steueranlage zugestimmt. Die Stimmberechtigten erhalten bei Abstimmungen über ein Budget mit Erhöhung der Steueranlage mehr Kompetenzen.
Das Parlament kann künftig der Bevölkerung beantragen, dass die Steuererhöhung von befristeter Dauer ist und zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder rückgängig gemacht werden muss. Erreichen Gemeinderat und Parlament das Ziel nicht, das heisst, die Steueranlage wird nicht auf den festgelegten Zielwert gesenkt, kommt es automatisch erneut zu einer Abstimmung über die Steueranlage und das Budget.
Der befristete Charakter soll mithelfen, die Akzeptanz für eine notwendige Steuererhöhung zu verbessern. Die Stimmberechtigten werden im November über das Budget 2022 und die Steueranlage abstimmen. Das neue Instrument könnte dann ein erstes Mal zur Anwendung kommen.
Wichtiger Standort an zentraler Lage
Das Gebäude an der Sägestrasse 65 ist der zweitgrösste Standort der Gemeindeverwaltung und das Areal ist auch städtebaulich wichtig. Die Gemeinde kann sich die Liegenschaften an der Sägestrasse 65-69 nun längerfristig sichern.
Die Stimmberechtigten haben dem Kredit von 9,6 Mio. CHF für die Übernahme von Baurechten und Mietverträgen zugestimmt.
Damit ist der Standort bis mindestens 2033 gesichert und die Gemeinde ist ein einer guten Ausgangslage, um die vier strategisch wichtigen Grundstücke später kaufen zu können. Als Eigentümerin könnte die Gemeinde direkt auf die Entwicklung des städtebaulich wichtigen Areals Einfluss nehmen.
Nach der Übernahme entfallen die Mietzinse für die Büroflächen und gleichzeitig ergeben sich Mietzinseinnahmen. Damit wird die Erfolgsrechnung jährlich um gut 500 000 CHF entlastet.