Opfikon

Änderungen in den Gebührenreglementen der Stadt Opfikon

Nau.ch Lokal
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Kloten,

Wie die Stadt Opfikon mitteilt, hat sie verschiedene Gebührenreglemente geändert. Die Änderungen treten nach Ablauf der Rekursfrist per 1. Januar 2024 in Kraft.

Die Stadtverwaltung Opfikon.
Die Stadtverwaltung Opfikon. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Am 5. Dezember 2023 hat der Stadtrat das Gebührenreglement der Stadt Opfikon sowie die Gebührenreglemente für Dienstleistungen der Abteilungen Bau und Infrastruktur und Bevölkerungsdienste geändert.

Die Änderungen treten nach Ablauf der Rekursfrist per 1. Januar 2024 in Kraft.

Die Gebührenreglemente können auf der Webseite der Gemeinde oder bei der Abteilung Finanzen und Liegenschaften Büro sechs im ersten Stock während der ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Allfälliger Rekurs an Bezirksrat Bülach

Gegen die Stadtratsbeschlüsse kann von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist soweit möglich beizulegen.

Bei Fragen steht Thomas Mettler, Abteilungsleiter Finanzen und Liegenschaften telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

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