Ermensee erinnert an die Prämienverbilligung für die Krankenkasse

In Ermensee kann der Anspruch auf die Prämienverbilligung für die Krankenversicherung 2022 bis zum 31. Oktober 2021 geltend gemacht werden.

Schulanlage und Gemeindehaus Ermensee. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Gemeinde Ermensee berichtet, kann der Anspruch auf die Prämienverbilligung für die Krankenversicherung 2022 bis zum 31. Oktober 2021 geltend gemacht werden. Die Anmeldung kann direkt im Internet eingegeben oder bei der Ausgleichskasse Luzern und bei der AHV-Zweigstelle beantragt werden.

Weitere Informationen über die Prämienverbilligung, das Gesuchformular und das Merkblatt mit Selbstbewertung sind auf der Internetseite der AHV Luzern erhältlich. Bei Fragen zur Prämienverbilligung oder zum Ausfüllen des Anmeldeformulars steht die AHV- Zweigstelle zur Verfügung.