Kein Neustart für Flugplatz Hasenstrick
Das Gesuch zur Wiederinbetriebnahme des Flugfelds Hasenstrick wurde zurückgezogen – Helikopter-Rundflugtage in Dürnten künftig stark eingeschränkt.

Wie die Gemeinde Hinwil mitteilt, informierte die Fluggruppe Hasenstrick vor zwei Wochen die Gemeinden Dürnten und Hinwil, dass das Gesuch betreffend Anpassung des Betriebsreglements des Flugfelds Hasenstrick formell zurückgezogen wurde. Gemäss Rückmeldung des Bundesamts für Zivilluftfahrt hat der Rückzug des Gesuchs die Einstellung des laufenden Verfahrens zur Folge.
Der Flugplatz Hasenstrick wird demgemäss nicht wie beantragt wieder in Betrieb genommen. Eine Reaktivierung des Flugfeldes für E-Hängegleiter und Helikopter erfolgt somit nicht.
Für die Durchführung öffentlicher Helikopter-Flugveranstaltungen ausserhalb eines Flugplatzes ist die Zustimmung der Standortgemeinde Dürnten erforderlich. Entsprechende Gesuche müssen durch die Behörde im Einzelfall geprüft werden. Der Erlass eines generellen Verbots für Flugveranstaltungen ist aufgrund von übergeordnetem Recht nicht zulässig. Weiter ist die Gemeinde nicht befugt, Einzelflüge von Helikoptern zu beschränken.
Als Massnahme auf die seitens der Bevölkerung geäusserten Anliegen hat der Gemeinderat Dürnten entschieden, die Anzahl Helikopter-Rundflugtage künftig auf maximal drei Tage pro Jahr zu beschränken. Für Rundflüge an Sonn- und Feiertagen wird die Gemeinde Dürnten keine Zustimmung mehr erteilen.