Meinisberg führt die Holzfeuerungskontrolle durch
In der Heizperiode 2021 bis 2022 werden ab September 2021 die betroffenen Anlagen in Meinisberg erstmals gemessen.
Wie die Gemeinde Meinisberg berichtet, besteht mit der Revision der Luftreinhalte-Verordnung vom 1. Juni 2018 neu eine Messpflicht bei Holz- und Kohle-Zentralheizungen bis 70kW sowie gewerblich genutzten Backöfen. Im Kanton Bern erfolgt der Vollzug der neuen Messpflicht seit dem 1. November 2019 gestaffelt.
In der Heizperiode 2021/2022 (also ab September 2021) werden die betroffenen Anlagen in Meinisberg erstmals gemessen. Die betroffenen Anlagen-Eigentümer werden von der zuständigen kantonalen Stelle im September 2021 persönlich und brieflich über die neue Messpflicht und den Start der Messung informiert.
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