Waldkirch ruft Strassenanlieger zum Pflanzenrückschnitt auf
Wie die Gemeinde Waldkirch mitteilt, werden Grundeigentümer an öffentlichen Strassen und Wegen gebeten, Bäume, Sträucher und Hecken ordnungsgemäss zu kürzen.

Überragende Äste von Bäumen und Sträuchern behindern oft die ordentlichen Unterhaltsarbeiten an Strassen und Trottoirs.
Zudem werden durch verschiedene Pflanzen die Sichtverhältnisse erheblich beeinträchtigt.
Die Gemeinde bittet daher die Grundeigentümer, die Vorschriften gemäss kantonalem Strassengesetz vom 12. Juni 1988 zu beachten.
Kontrollen durch Werkhof-Mitarbeiter
Der Bestand von Strassen und die Sicherheit ihrer Benützer dürfen nicht beeinträchtigt werden. Die Vorschriften sind auf der Webseite der Gemeinde einzusehen.
Es ist darauf zu achten, dass die Hecken, Bäume und Sträucher auf dem Grundstück regelmässig gemäss den kantonalen Vorgaben zurückzuschneiden sind.
Die Mitarbeiter vom Werkhof werden Kontrollen vornehmen und säumige Grundeigentümer auffordern, die Pflanzen innert kurzer Frist zurückzuschneiden.