Kontrolltätigkeit zur Umsetzung der Lockerungen durch die Betriebe

Zur Kontrolle der Einhaltung der COVID-19-Verordnung des Bundesrats wird die Kantonspolizei Graubünden die verantwortlichen Institutionen unterstützen.

Churwalden
Kantonspolizei Graubünden. (Symbolbild) - Kantonspolizei Graubünden

Mit der Lockerung der COVID-19-Verordnung des Bundesrates sind die Betriebe auf die Einhaltung der Schutzmassnahmen zu kontrollieren. Diese Kontrollen finden durch das Arbeitsinspektorat des Kantonalen Amtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA), die Gemeinden und die Kantonspolizei Graubünden statt.

Kontrollkompetenzen

In Graubünden obliegt die Kontrolle von Betrieben grundsätzlich den Gemeinden sowie dem Arbeitsinspektorat. Dieses hat die Kompetenz, bei fehlendem Schutzkonzept oder dessen Nichteinhaltung Betriebe zu schliessen.

Zur Unterstützung kann die Kantonspolizei Graubünden als Amtshilfe beigezogen werden. Die Polizei kann auch autonom Kontrollen durchführen.

Die Kontrolle von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum liegt in der Kompetenz der Polizei. Es ist feststellbar, dass die Akzeptanz der vom Bundesrat angeordneten Massnahmen vor allem in Bezug auf den Mindestabstand schwindet. Dies führte am vergangenen Wochenende zu 42 Ordnungsbussen.

Kontrolltätigkeit

Der Kommandant der Kantonspolizei Graubünden Oberst Walter Schlegel äusserte sich wie folgt zur Kontrolltätigkeit seiner Polizistinnen und Polizisten: «Wir legen den Fokus nach wie vor darauf, dass die Massnahmen eingehalten werden. Dabei gehen wir mit Augenmass vor und suchen den Dialog mit der Bevölkerung und den Gewerbetreibenden.»

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