Churwalden informiert zur Feuerwehrpflichtersatzabgabe 2021

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Wie die Gemeinde Churwalden informiert, müssen die Studenten und Lehrlinge die Immatrikulationsbestätigung der Schule bis spätestens 30. November 2021 senden.

Gemeindehaus Churwalden.
Gemeindehaus Churwalden. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Personen im Alter zwischen 21 und 48 Jahren mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Gemeinde Churwalden sind feuerwehrpflichtig.

Gemäss Art. 6 des Feuerwehrgesetzes der Gemeinde Churwalden sind Schüler, Studenten und Lehrlinge vom aktiven Feuerwehrdienst und von der Pflichtersatzabgabe befreit.

Massgebend ist der Stichtag 31. Dezember 2021. Um die Befreiung vornehmen zu können, wird um eine Kopie des gültigen Lehrvertrages bzw. eine aktuelle Immatrikulationsbestätigung der Schule gebeten.

Die Unterlagen sind bis spätestens 30. November 2021 an das Steueramt Churwalden zu senden.

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