Oberglatt ist für Neuorganisation der Friedensrichterkreise
Wie die Gemeinde Oberglatt meldet, sollen mehrere Gemeinden desselben Bezirks auch mittels eines Anschlussvertrages einen Friedensrichterkreis bilden können.

Der Regierungsrat hat die Gemeinden zur Vernehmlassung bezüglich der neuen Organisation der Friedensrichterkreise eingeladen. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 31. Mai 2023.
Ausgangslage der Vorlage bildet die Motion 364/2022 betreffend optimierte Organisation der Friedensrichterkreise, die der Kantonsrat am 28. November 2022 an den Regierungsrat überwiesen hat.
Ziel der Motion ist es, den Gemeinden zu ermöglichen, nicht nur wie bisher mittels Zweckverband, sondern neu auch mittels Anschlussvertrag einen gemeinsamen Friedensrichterkreis zu bilden.
Ausserdem sollen die beteiligten Gemeinden den Sitz des gemeinsamen Friedensrichteramtes und den Wahlkreis vereinbaren können.
Änderungen des GOG sind Vorraussetzung
Unter geltendem Recht hat jede politische Gemeinde mindestens einen Friedensrichter, wobei mehrere Gemeinden desselben Bezirks die Aufgaben des Friedensrichteramts gemeinsam besorgen lassen können.
Dies setzt die Bildung eines Zweckverbandes voraus. Davon wurde bisher nur vereinzelt Gebrauch gemacht.
Neu sollen mehrere Gemeinden desselben Bezirks auch mittels eines Anschlussvertrages einen Friedensrichterkreis bilden können, weshalb es einer Änderung des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (GOG) bedarf.
Gemeinderat Oberglatt unterstützt vorgeschlagene Änderung
Der regierungsrätliche Vernehmlassungsentwurf enthält einen Hauptvorschlag (keine Genehmigung des Anschlussvertrages durch den Regierungsrat) und eine Variante (Genehmigung auch des Anschlussvertrages durch den Regierungsrat).
Der Gemeinderat hat den Entwurf unter Beizug des Oberglatter Friedensrichters geprüft.
Er unterstützt die vorgeschlagene Änderung. Eine Genehmigung des Anschlussvertrags durch den Regierungsrat erachtet der Gemeinderat als nicht notwendig.
Die entsprechende Stellungnahme wurde dem Regierungsrat eingereicht.