Gemeinde Oberglatt legt die Sonntagsverkäufe für 2024 fest
Wie die Gemeinde Oberglatt mitteilt, legt der Gemeinderat für das Jahr 2024 den 1. und den 15. Dezember 2024 als Daten für Sonntagsverkäufe fest.

Die Gemeinden im Kanton Zürich können jeweils für das ganze Gemeindegebiet einheitlich maximal vier Sonntage pro Jahr festlegen, an denen in Verkaufsgeschäften die bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitnehmern möglich ist.
An den durch die Gemeinde bewilligten Sonntagen kann auf dem Gebiet der Gemeinde Oberglatt das Verkaufspersonal ohne weitere Bewilligung beschäftigt werden und die Läden des Detailhandels können ohne zusätzliche Bewilligung offengehalten werden.
Die Vorschriften des Arbeitsgesetzes sind dabei einzuhalten.
Für das Jahr 2024 legt der Gemeinderat den 1. Dezember 2024 und den 15. Dezember 2024 als Daten für Sonntagsverkäufe fest.