Bremgarten hat die Lohngleichheitsanalyse bestanden

Die Stadt Bremgarten hat die Lohngleichheitsanalyse bestanden, nachdem das Bundesgesetz über die Gleichstellung revidiert und ergänzt wurde.

Blick auf die Gemeinde Bremgarten im Kanton Aargau.
Blick auf die Gemeinde Bremgarten im Kanton Aargau. - Nau.ch / Simone Imhof

Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann wurde revidiert und um eine Pflicht für Arbeitgebende zu einer betriebsinternen Lohngleichheitsanalyse ergänzt. Die Änderung trat per 1. Juli 2020 in Kraft und hat zum Ziel, den verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit durchzusetzen.

Die Revision betrifft Arbeitgebende mit 100 oder mehr Mitarbeitenden: Sie müssen eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse anhand einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode durchführen und diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen.

Die nächste Analyse findet in vier Jahren statt

Die Stadt Bremgarten mit 154 Mitarbeitenden, exklusive Aushilfspersonal, davon 93, 60,4 Prozent, Frauen und 61, 39,6 Prozent, Männer im Referenzmonat April 2021, hat die Lohngleichheitsanalyse im 2021 vorschriftsgemäss durchgeführt und von einer externen Revisionsgesellschaft das Ergebnis überprüfen lassen.

Dem Revisionsbericht darf entnommen werden, dass die gesetzliche Toleranzschwelle bezüglich Geschlechtereffekt nicht überschritten wurde und die Stadt als Arbeitgeberin somit die Lohngleichheitsanalyse bestanden hat. Die nächste Analyse wird erst in vier Jahren wieder fällig.

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