Gold- und Gutscheinpreise sind bei Lottos in Bern weiterhin möglich
Berner Sicherheitsdirektion hat mit Veranstaltenden von Lottos eine Lösung gefunden, damit Gutscheine oder Gold bei Lottos weiterhin als Gewinn möglich sind.

Die Geldspielgesetzgebung des Bundes beschränkt nämlich die Gewinne bei solchen Veranstaltungen auf Sachpreise.
Das teilte die Berner Sicherheitsdirektion am Donnerstag, 19. Januar 2023, mit.
Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, müssen Veranstalter von Lottos, welche auch Gutscheine und Edelmetalle als Gewinn anbieten wollen, eine Kleinlotteriebewilligung beantragen.
Die interkantonale Geldspielaufsicht hatte die Kantone letzten Herbst darauf hingewiesen, dass Gutscheine und Edelmetalle keine Sachpreise darstellen.
Lottos sind gemeinnützigen Organisationen vorbehalten
Da Lottos in der Bevölkerung beliebt seinen, habe der Kanton nach einer «pragmatischen» Umsetzung des Gesetzes gesucht, so die Sicherheitsdirektion.
Lottos sind gemeinnützigen Organisationen vorbehalten.
Unter anderem für Sport- und Musikvereine seien solche Veranstaltungen eine zusätzliche Einnahmequelle, um ihre Tätigkeiten zu finanzieren, schrieb der Kanton in seinem Communiqué.
Die Kleinlotteriebewilligung ist für Lottos, welche nur Sachpreise abgeben, weiterhin nicht notwendig.