Blumenstein: Elektronisches Baubewilligungsverfahren
In Blumenstein ist das Baugesuch ab dem 1. März 2022 über eBau elektronisch auszufüllen und kann nicht mehr mit den amtlichen Formularen eingereicht werden.

Wie die Gemeinde Blumenstein berichtet, treten die vom Grossen Rat im Dezember 2020 beschlossenen Änderungen im Baugesetz und im Baubewilligungsdekret für die Einführung des elektronischen Baubewilligungs- und Planerlassverfahrens (eBUP) am 1. März 2022 zusammen mit der Änderung der Bauverordnung in Kraft. Dies führt im Baubewilligungs- und Planerlassverfahren zu gewichtigen Änderungen.
Das Baugesuch ist ab dem 1. März 2022 über eBau elektronisch auszufüllen und kann nicht mehr mit den amtlichen Formularen eingereicht werden. Der Direktzugriff auf eBau wurde auf der Gemeindewebseite installiert. Es besteht die Möglichkeit, im eBau-Testsystem selbstständig mit eBau zu üben.