Neues Benützungsreglement vom Spycher in Neuenhof

Das Ausstellungs- und Benützungsreglement für den Spycher der Gemeinde Neuenhof ist seit 1. Januar 2003 in Kraft und entspricht nicht mehr den Gegebenheiten.

Baden und Neuenhof. - Nau.ch / jpix.ch

Aufgrund dessen wurde das Reglement – in Zusammenarbeit mit der Ortsbürgerkommission – entsprechend überarbeitet und vom Gemeinderat am 14. September 2020 genehmigt. Dieses tritt nun per 1. Januar 2021 in Kraft.

Die wesentlichen Hauptneuerungen sind, dass ein konsequentes Rauchverbot gilt sowie ein Depot in der Höhe von CHF 100, bei der Schlüsselübergabe, geschuldet ist. Ansonsten gibt es keine gravierenden Abweichungen zum bestehenden Reglement.

Das neue Ausstellungs- und Benützungsreglement Spycher vom 1. Januar 2021 kann ab sofort über die Webseite der Gemeinde Neuenhof www.neuenhof.ch heruntergeladen werden.