Neues Benützungsreglement vom Spycher in Neuenhof

Gemeinde Neuenhof
Gemeinde Neuenhof

Baden,

Das Ausstellungs- und Benützungsreglement für den Spycher der Gemeinde Neuenhof ist seit 1. Januar 2003 in Kraft und entspricht nicht mehr den Gegebenheiten.

Baden und Neuenhof.
Baden und Neuenhof. - Nau.ch / jpix.ch

Aufgrund dessen wurde das Reglement – in Zusammenarbeit mit der Ortsbürgerkommission – entsprechend überarbeitet und vom Gemeinderat am 14. September 2020 genehmigt. Dieses tritt nun per 1. Januar 2021 in Kraft.

Die wesentlichen Hauptneuerungen sind, dass ein konsequentes Rauchverbot gilt sowie ein Depot in der Höhe von CHF 100, bei der Schlüsselübergabe, geschuldet ist. Ansonsten gibt es keine gravierenden Abweichungen zum bestehenden Reglement.

Das neue Ausstellungs- und Benützungsreglement Spycher vom 1. Januar 2021 kann ab sofort über die Webseite der Gemeinde Neuenhof www.neuenhof.ch heruntergeladen werden.

Kommentare

Weiterlesen

Sonia Kälin Teller
126 Interaktionen
Geht das?
Wetter
38 Interaktionen
Eisheilige kommen

MEHR AUS BADEN

Sanierung Feldstrasse
Fislisbach
Freddy Nock
Wohlbehalten