Neuenhof informiert über die Steuererklärungen 2021

Gemeinde Neuenhof
Gemeinde Neuenhof

Baden,

Bis zum 31. März 2022 sind die Steuererklärung für unselbstständig Erwerbende in der Gemeinde Neuenhof einzureichen.

Gemeinde Neuenhof
Gemeinde Neuenhof. (Archivbild) - Nau.ch

Ende Januar 2022 wurden die Steuererklärungen 2021 der Gemeinde Neuenhof zugestellt. Seit 2014 wird auf die Zustellung einer Wegleitung verzichtet. Zudem wird ab der Steuerperiode 2019 keine EasyTax-CD mehr produziert.

Damit werden natürliche sowie finanzielle Ressourcen geschont. Die Wegleitung sowie das Programm «Easy Tax» können auf der Webseite des Kantonalen Steueramtes heruntergeladen werden.

Es gilt zu beachten, dass die Steuererklärung für unselbstständig Erwerbende bis spätestens am 31. März 2022 einzureichen ist. Falls eine fristgerechte Einreichung nicht möglich ist, ist eine Fristverlängerung zu beantragen.

Neuenhof hat Gebühren für Mahnungen beschlossen

Am 21. November 2017 hat der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Mit der Inkraftsetzung der Steuergesetzrevision per 1. Januar 2019 können grundsätzlich für sämtliche Mahnungen und Betreibungen im Steuerbereich, Gebühren erhoben werden.

Die Gebühren werden jedoch nur für Mahnungen für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen erhoben. Bei Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuerklärung werden keine Gebühren erhoben.

Mahnungen für Aktenergänzungen sind ebenfalls nicht gebührenpflichtig. Die Gebühr für die erste Mahnung beträgt 35 Franken, sowie für die zweite Mahnung 50 Franken.

Die Rechnungsstellung der Mahngebühren aus dem Veranlagungsverfahren erfolgt auf der definitiven Steuerrechnung des betreffenden Steuerjahres und wird separat ausgewiesen.

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