Dauerparkierer in Menzingen benötigen eine Bewilligung
Wie die Gemeinde Menzingen informiert, ist für das andauernde Parken auf öffentlichen Grund innert 30 Tagen eine gebührenpflichtige Genehmigung einzuholen.

Gemäss Reglement betreffend Dauerparkieren auf gemeindlichen Strassen und Plätzen haben alle Fahrzeughalter, welche ihr Motorfahrzeug auf öffentlichem Grund abstellen, bei der Gemeindeverwaltung Menzingen innert 30 Tagen eine Bewilligung einzuholen.
Für die Bewilligung ist eine monatliche Gebühr zu bezahlen. Sie beträgt für Personenwagen 40 Franken. Für anderweitige Fahrzeuge setzt der Gemeinderat die Taxe von Fall zu Fall fest. Widerhandlungen gegen das Reglement werden gemäss § 4 des kantonalen Übertretungsstrafgesetzes (ÜStG) bestraft.