Nach Bananen-Müller: Das rechnen Schweizer als Spesen ab

Berner Regierungsräte sorgen mit ihren Kleinstspesen für Empörung. Doch was rechnen andere Schweizerinnen und Schweizer ab? Nau.ch hat sich umgehört.

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Nau.ch / Drone-Air-Media.ch - Das dürfen die Leute in Zürich in den Spesen abrechnen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Berner Regierungsräte haben eine Banane und Brötli als Spesen abgerechnet.
  • Das sorgt für rote Köpfe – einige Politiker fordern Konsequenzen.
  • Nau.ch hat sich umgehört, was Arbeitnehmer am häufigsten abrechnen.

Dieser Bericht schlägt hohe Wellen: Berner Regierungsräte rechneten Kleinstbeträge als Spesen ab. Darunter beispielsweise ein Brötli für 95 Rappen oder eine Banane für 20 Rappen. Und das bei einem Jahresgehalt von 280'000 Franken und einer Spesenpauschale von 8000 Franken!

Aufgedeckt wurde die Spesen-Affäre vom «Kassensturz». Im Netz herrscht seither riesige Empörung – die Kleinstspesen sorgen bei vielen für Kopfschütteln.

Nau.ch hat sich nun erkundigt, wie es bei anderen Schweizerinnen und Schweizern aussieht: Dürfen sie Spesen abrechnen – wenn ja, was genau?

«Sicher keine Banane!»

«Ja, wir dürfen eigentlich alles abrechnen gegen Beleg», sagt Timo. Dazu gehören beispielsweise Kundentermine, Mobilität und Events.

Und wie sieht es mit einem Snack zwischendurch aus? «Nein, eher weniger», lacht er. Aber ein Geschenk ab und zu, das liege drin.

Ähnlich sieht es auch bei Giacomo aus. Es seien in der Regel Reisespesen, die abgerechnet werden, wenn man geschäftlich unterwegs sei. «Aber sicher keine Banane!»

Sehr grosszügig zeigt sich der Arbeitgeber von Hans. «Sie zahlen uns ein Zug-Jahresabo für die 2. Klasse und fürs Zmittag bekommen wir 35 Franken

Doch auch hier schafft es ein kleiner Snack nicht auf die Spesenabrechnung. «Da muss man sich eine gute Begründung überlegen», lacht Hans. Grundsätzlich mache man das aber nicht.

Umfrage

Was rechnen Sie als Spesen ab?

Geschäftliche Reise- und Essenskosten.
38%
Ich versuche immer alles abzurechnen.
8%
Nichts.
54%

Auch Tamara darf in ihrem Büro Spesen abrechnen. Sie führt aus: «Wenn man an einen Event oder ein Seminar geht und dort dann Essenskosten anfallen, dann darf man das natürlich abrechnen.» Für kleine Snacks gelte das aber nicht, stellt Tamara klar.

Martins Arbeitgeber hingegen hat noch klarere Regeln aufgestellt. «Kundenessen sind erlaubt, alles andere nicht», sagt er.

Politiker fordern Konsequenzen

Inmitten der Spesen-Affäre steht vor allem einer: Sicherheitsdirektor Philippe Müller. Von ihm kommt der Bananen-Beleg aus dem Coop.

Auf X (ehemals Twitter) verteidigte er sich nach dem Aufschrei: «Es gibt zwei Bretzel (2018) und eine Banane (2019), die falsch verbucht wurden, mein Fehler.» Seither seien von ihm aber keine Kleinstspesen abgerechnet worden.

Auch der Kanton nimmt seine Regierungsmitglieder auf X in Schutz. Die Kritik sei ungerechtfertigt, heisst es. Niemand würde Kleinstbeträge als Spesen abrechnen – «und erst recht nicht systematisch». Es handle sich um Einzelfälle.

Doch das reicht anderen Politikern nicht aus – es werden Konsequenzen gefordert. «Sie sollen das Geld zurückzahlen und den Betrag aufrunden und spenden», sagte SVP-Grossrat Thomas Fuchs gegenüber SRF.

GLP-Ratskollege Tobias Vögeli geht noch einen Schritt weiter. Er reichte eine Motion ein, mit der er eine Anpassung des Spesenreglements fordert. Die Pauschalspesen sollen gestrichen oder eine Mindestgrenze für Spesen definiert werden.

Seine Begründung: «Offenbar braucht auch der Regierungsrat jemanden, der ihm besser auf die Finger schaut.»