Katzen in Pfaffnau LU mit Klebstoff und Öl übergossen – Tierquälerei?

Im Luzerner Hinterland hat es offenbar ein Büsi-Hasser auf Katzen abgesehen. Einige Tiere mussten zum Tierarzt, anderen wurde das Fell rasiert.

Eine der Katzen aus Pfaffnau LU, die mit giftigen Stoffen übergossen wurde – in diesem Fall: Klebstoff. - Facebook

Das Wichtigste in Kürze

  • In Pfaffnau LU häufen sich Meldungen von Katzenhaltern, dass ihre Büsis attackiert wurden.
  • Konkret wurden offenbar giftige Stoffe wie Kleber, Teer oder Öl auf die Tiere geleert.
  • Die Luzerner Polizei ermittelt nun gegen unbekannt.

«Ich hoffe sehr, dass dich das Karma bald findet und dir deine verdiente Strafe bringt!»

Bei Büsi-Liebhaberinnen und -Liebhabern aus Pfaffnau LU kochen derzeit die Emotionen hoch. Grund: Offenbar treibt ein Tierquäler im 2000-Seelen-Dorf im Luzerner Hinterland sein Unwesen.

Bilder zeigen verschmierte Katzen

Seit Jahresbeginn häufen sich Meldungen, dass Katzen mutmasslich absichtlich mit giftigen Stoffen übergossen wurden. Bilder aus einer lokalen Facebook-Gruppe zeigen die verschmierten Katzen.

Laut dem Portal «Zentralplus» mussten einige der Katzen nach den Schmierereien zum Tierarzt. Andere mussten komplett rasiert werden.

Und manche Stubentiger fielen der mutmasslichen Tierquälerei bereits mehrmals zum Opfer!

Die Verunsicherung im Dorf ist gross, die Wut umso grösser. «So ein verdammter Vollidiot», heisst es auf Facebook. «Unglaublich!» Oder: «Saucheibe!»

Auch Belohnungen für Hinweise zum mutmasslichen Büsi-Hasser werden ausgeschrieben. Andere drohen: «Soll das einer meiner Katze antun, dann ‹räbelts›!»

Luzerner Polizei ermittelt wegen mutmasslicher Tierquälerei

Die Luzerner Polizei bestätigt gegenüber Nau.ch, dass eine Anzeige im Zusammenhang mit einer «Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz im Zusammenhang mit einer Katze» eingegangen ist.

«Tatort sowie die mutmassliche Täterschaft sind derzeit nicht bekannt», sagt Sprecher Yanik Probst. Ermittlungen dazu laufen.

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Wer ein Tier vorsätzlich oder fahrlässig misshandelt, muss mit saftigen Strafen rechnen. Für Tierquälerinnen und Tierquäler sind bis zu drei Jahre Gefängnis oder Geldstrafen vorgesehen.