Aufweichung des Reiseverbots für vorläufig Aufgenommene
Vorläufig aufgenommene sollen weiterhin nicht Reisen dürfen. Familienbesuche im Schengen-Raum sollen jedoch ermöglicht werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Vorläufig aufgenommene soll weiterhin ein Reiseverbot gelten.
- Die Staatspolitische Kommission befürwortet jedoch eine Lockerung.
- Innerhalb des Schengen-Raums sollen Familienbesuche möglich sein.
Das Recht auf Familienleben im Schengen-Raum soll für vorläufig Aufgenommene in der Schweiz erleichtert werden. Generell beharrt die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SK-N) jedoch auf einem Reiseverbot für vorläufig aufgenommene Personen.
Mit 14 zu 11 Stimmen hat die Kommission jedoch einen Antrag angenommen, der Familienbesuche insbesondere in den Staaten des Schengen-Raumes weniger einschränken soll, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Für die Minderheit sind die Ausnahmen des grundsätzlichen Reiseverbots auf Verordnungsstufe bereits genügend geregelt.
Nationalrat entscheidet in der Sommersession
Die SK-N hat sich bereits zum zweiten Mal mit dieser Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes befasst. Der Nationalrat war in der Wintersession nicht auf die Vorlage eingetreten, der Ständerat hatte dies in der Frühlingssession jedoch befürwortet. Nachdem die SK-N nun mit 18 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten ist, wird der Nationalrat in der Sommersession darüber befinden.
Gemäss der Vorlage sollen in der Schweiz aufgenommene Personen grundsätzlich nicht mehr ins Ausland reisen dürfen. Gleichzeitig soll ihnen der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden. Neu soll es für sie auch möglich sein, für eine Arbeitsstelle oder einen Ausbildungsplatz den Wohnkanton zu wechseln.