3D-Drucker

3D-Drucker für Knochen: Treuhänder zockt Anleger ab

Juli Rutsch
Juli Rutsch

Luzern,

Ein angeblicher 3D-Knochendrucker lockte Anleger an. Diese investierten insgesamt mehr als drei Millionen. Doch den Drucker gab es so nie.

3D-Drucker
Ein (noch) nicht existierender 3D-Knochendrucker täuschte zahlreiche Anleger. (Symbolbild) - depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Luzerner Treuhänder gaukelte Anlegern einen 3D-Knochendrucker vor.
  • Mehr als 100 Investoren investierten gesamt knapp 3,5 Millionen Franken.
  • Das Geld floss in die Hände von serbischen Betrügern.

Ein innovativer 3D-Drucker für Knochen wurde potenziellen Anlegern versprochen. Über 100 dieser Investoren waren begeistert und steckten Millionen in das Projekt.

Doch der Drucker existierte nur auf dem Papier. Über den Fall berichtet «Zentralplus».

Vor Kurzem standen ein Luzerner Treuhändern und ein Erfinder aus Nidwalden deshalb vor dem Kriminalgericht Luzern. Die Deliktsumme betrug knapp 3,5 Millionen Franken.

Serbische Callcenter und falsche Versprechen

Der Betrug spielte sich in den Jahren 2018 und 2019 ab. Serbische Betrüger suchten in der Schweiz nach Komplizen und fanden den Treuhänder. Dieser kontaktierte daraufhin den Nidwaldner Erfinder, der dringend Investoren suchte.

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Im Netz luden die Betrüger Werbevideos zum Drucker hoch, um diesen als echt darzustellen. (Symbolbild) - Depositphotos

Gemeinsam mit den Betrügern wurde eine Webseite für eine Scheinfirma aufgebaut. Aus einem Callcenter in Serbien kontaktierten sie Anleger und behaupteten, es gäbe einen patentierten, funktionierenden 3D-Drucker.

Tatsächlich arbeitete der Nidwaldner gemäss «Zentralplus» an einem entsprechenden Prototyp. Schliesslich liess er die Erfindung auch patentieren. Doch da hatten bereits zahlreiche Anleger ihr Geld verloren.

Der Luzerner Treuhänder kümmerte sich um die Verwaltung der Investitionsgelder. Diese flossen jedoch nicht in die Firma, sondern über verschlungene Wege zu den Betrügern nach Serbien.

Gericht: Freispruch für den Erfinder, Haftstrafe für den Treuhänder

Das Kriminalgericht befand, dass der Erfinder wohl nicht wusste, dass er in einen Betrug verwickelt war. Er glaubte, sein Anteil an den Aktienverkäufen sei ein Lohn für seine Arbeit, wie «Zentralplus» schreibt.

Deshalb wurde er vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Straffrei bleibt er aber nicht: Für seine Beteiligung an einem falschen Protokoll muss er eine Geldstrafe von 3600 Franken entrichten.

Der Luzerner Treuhänder muss für fünf Jahre ins Gefängnis. Das Gericht sah ihn als einen der Hauptbeteiligten am Betrug. Er habe gewusst, was mit dem Geld passiert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da bereits Berufung eingelegt wurde.

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